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[Achtung:] BGH entscheidet über Impressumsplazierung

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ghostrider123
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Beitrag von ghostrider123 » 18.10.2006, 15:12

Hi @ll,

wie "heise.de" auf seiner Webseite meldet, gibt es nun ein BGH-Urteil bezüglich des Impressums auf Internetseiten:
Mit Urteil vom 20. Juli 2006 (Az.: I ZR 228/03) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die lange umstrittene Frage entschieden, an welcher Stelle einer Website sich das gesetzlich vorgeschriebene Impressum zu befinden hat. Um den Anforderungen an eine klare und verständliche Anbieterkennzeichnung im Internet zu genügen, ist es nach Ansicht der Richter nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Vielmehr sei es für eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit im Sinne des Paragrafen 6 des Teledienstegesetzes (TDG) ausreichend, wenn das Impressum eines Internet-Auftritts über zwei Links erreichbar ist. Der BGH folgte damit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München als Vorinstanz.
Zur Quelle und kompletten Meldung bitte klicken, danke.

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Ramses
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Beitrag von Ramses » 20.10.2006, 19:01

Wieso wird das erst nach 3 Monaten veröffentlicht?

Kralle
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Beitrag von Kralle » 20.10.2006, 19:37

Das war doch bislang schon die allgemeine Rechtsauffassung, oder sehe ich das falsch?

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Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 20.10.2006, 19:56

Nö, siehst Du nicht falsch, Sommerloch.

@ Ramses, vermutlich aus dem Grund und weil einer damit angefangen hat.

Dr. Graf
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Beitrag von Dr. Graf » 21.10.2006, 12:41

Guten Tag!

Eine Anmerkung zu dem Urteil findet sich hier:

https://lehmann-graf.de/blog/2006/10/19 ... umpflicht/

Der BGH hat hier durchaus endlich für Rechtssicherheit gesorgt und übertriebenden Anforderungen mancher Gerichte an ein ordnungsgemäßes Impressum eine Absage erteilt.

Gruß

Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt

hard_pollux
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Beitrag von hard_pollux » 21.10.2006, 16:02

Dr. Graf,

wo bitte geht es zur Erstattung der Kosten aus der vorherigen Rechtsunsicherheit? Werden alle vorherigen Urteile, welche nicht der BGH-Entscheidung ensprechen, mit dieser Entscheidung ungültig?

Ist die verantwortliche Politik für die Schäden der von ihr verursachten, vorangegangenen Rechtsunsicherheit in Regress zu nehmen?

Oder ist es einfach nur zu empfehlen, um künftige Kosten aus langfristigen Rechtsunsicherheiten zu vermeiden - woran Ihre Zunft sicherlich unbestritten gut verdient - seinen gefährdeten Betrieb in's rechtssicherere Ausland zu transferieren?
Gibt ja auch noch viele andere Gründe für einen Transfer gewinnorientierter Unternehmen, die Großindustrie zeigt es uns.

Gruß
HardPollux

Dr. Graf
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Beitrag von Dr. Graf » 22.10.2006, 14:14

hard_pollux hat geschrieben:Dr. Graf,

wo bitte geht es zur Erstattung der Kosten aus der vorherigen Rechtsunsicherheit? Werden alle vorherigen Urteile, welche nicht der BGH-Entscheidung ensprechen, mit dieser Entscheidung ungültig?

Ist die verantwortliche Politik für die Schäden der von ihr verursachten, vorangegangenen Rechtsunsicherheit in Regress zu nehmen?

Oder ist es einfach nur zu empfehlen, um künftige Kosten aus langfristigen Rechtsunsicherheiten zu vermeiden - woran Ihre Zunft sicherlich unbestritten gut verdient - seinen gefährdeten Betrieb in's rechtssicherere Ausland zu transferieren?
Gibt ja auch noch viele andere Gründe für einen Transfer gewinnorientierter Unternehmen, die Großindustrie zeigt es uns.

Gruß
HardPollux
HardPollux,

nein, hier hat der Gesetzgeber entschieden, dass eine Änderung der Rechtsprechung des BGH alte entgegenstehende, abgeschlossene Urteile nicht unwirksam macht.

Eine Haftung des Staates greift insoweit auch nicht. Die Staatshaftung ist nur in Ausnahmefällen gegeben.

Ohne mich hier für meinen Beruf rechtfertigen zu wollen: eine Verlagerung ins Ausland bringt nur dann etwas, wenn sich dadurch das anwendbare Recht ändert oder es für den Kläger zu umständlich wird, einen Rechtsstreit aufzugreifen. Das kommt auf den Einzelfall an (Stichworte "Herkunftslandprinzip" vs. "Marktortprinzip"). Im Bereich des Markenrechts würde es zum Beispiel in rechtlicher Hinsicht nichts ändern, wenn der Markenrechtsverletzer in Frankreich oder GB sitzt.

Sehen Sie es doch positiv und zukunftsorientiert: der BGH hat mit dieser Entscheidung vielen sonst noch drohenden Abmahnungen den Boden entzogen. Wenn wir hingegen die abgeschlossenen Altfälle wieder aufrollen würden, gäbe es ja noch mehr Rechtsstreitigkeiten und "meine Zunft" würde dann ja noch mehr zu tun haben.

Gruß

Dr. Thorsten Graf
Rechtsanwalt

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