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BGH zweifelt an Legalität von eingebetteten Video

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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 19.04.2013, 12:24

SloMo hat geschrieben:Mal eine ganz doofe Frage an die Pro-YouTube-Fraktion: Warum setzt Ihr nicht einfach einen Link zum Video, das dürft Ihr ja definitiv ohne zu fragen.
Weil YouTube es so anbietet und ein Teil-Sinn des Ganzen ist.
SloMo hat geschrieben:Vermutlich bindet Ihr das Video ein, um Euer eigenes Werk (Artikel oder Blog) dadurch aufzuwerten und Euren Lesern etwas mehr zu bieten, als Ihr eigentlich zu bieten habt. Insofern ist Euer Umgang mit dem fremden Werk dann doch sehr weitreichend und nicht nur eine Veröffentlichung.
Wenn ich eine Aldi-Tüte in die Hand gedrückt bekomme schließe ich auch keinen Lizenzvertrag mit Aldi um mit deren Tüte durch die Gegend zu rennen. Vermutlich nutze ich die Tüte, weil ich keine andere Tüte zur Hand habe oder weil mir die Tüte einfach gefällt. Und um meine Hände aufzuwerten, mehr tragen zu können, mehr als meine Hände eigentlich tragen könnten ;)

Jemand der sein Video auf YouTube anbietet und das Einbetten gestattet, möchte i.a.R. das sein Video im Internet verbreitet wird. Wenn jemand das nicht möchte muss er das Einbetten verbieten, oder den Service von YouTube nicht nutzen.

@superolli
Die Frage ist nicht ob YouTube über den Gesetzen steht, sondern ob der Urheber die Nutzungsbedingungen von YouTube akzeptiert oder nicht.
superolli hat geschrieben:Du fährst hier in Deutschland auch nicth auf der linken Seite. Ihr müsst da manchmal auch ein bisschen die Kirche im Dorf lassen.
Du kannst dir ein Areal bauen auf dem die StVo nicht zwangsläufig gilt und soviel links fahren soviel du möchtest, sofern jeder Deine Nutzungsordnung akzeptiert. Du kannst sogar bestimmen das nur noch in Uhrzeigerrichtung gefahren werden darf.

z.B. https://www.nuerburgring.de/fileadmin/T ... g-2012.pdf
Für diese Fahrten gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird.
"Der Nürburgring ist Einbahnstraße und dementsprechend beschildert. Er wird in Uhrzeigerrichtung befahren." ;)

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seonewbie
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Beitrag von seonewbie » 19.04.2013, 12:45

Das Problem bei Urheberrecht ist eigentlich immer das die US Plattformen
glauben man könnte Urheberrecht übertragen, verkaufen ... da aber nach Deutschem Recht der Urheber immer Urheber bleibt macht das Deutsche Recht eine banale Abtretung wo der Urheber rechtlos wird unmöglich.

Am einfachsten wäre Youtube würde einfach nur noch Creative Commons akzeptieren und alle anderen sollen ihre Videos dann auf ihren eigene Webseite laden ... da können sich die Rechteinhaber dann Seitenweise Lizenzbedingungen drunter schreiben was auch immer sie wollen ... Hauptsache diese Irren verschwinden von den Plattformen wo sich normale Menschen austauschen wollen.

Gruß

Micha
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Shop_SEO
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Beitrag von Shop_SEO » 19.04.2013, 12:50

"Jemand der sein Video auf YouTube anbietet und das Einbetten gestattet, möchte i.a.R. das sein Video im Internet verbreitet wird. Wenn jemand das nicht möchte muss er das Einbetten verbieten, oder den Service von YouTube nicht nutzen."

Genau so sehe ich das auch. Und sollte das Einbetten von Videos mal nicht mehr möglich sein, höre ich schon jetzt den Aufschrei Tausender Youtube-Einsteller, deren Videos sich nicht mehr verbreiten und die keiner mehr großartig wahrnimmt.

Ich bin übrigens kein Youtube-Befürworter, stelle da weder was rein noch bette ich Videos in meine Seiten ein.

@Slomo,

wenn jemand anderes es nicht möchte, dass ich mit seinem "Werk" meine Webseiten verschönere, kann er es ja schlicht untersagen, also im genannten Fall die Einbettung nicht freigeben. Gibt er die Einbettung jedoch frei, kann er sich m. E. nicht beschweren, sofern ich es nicht so darstelle, als sei es meine eigene Kreation.

Ich vermute immer mehr, dass es genau darum in dem Verfahren eigentlich geht.

Im übrigen kenne ich viele Webseiten, deren "Verschönerung" durch Youtube-Videos ich persönlich als Verschlimmbesserung empfinde.