joa - ned NUR DUthaiseo hat geschrieben: ein Grund warum ich wo anders bin, ...
aber ich glaub ich bin ja immer noch zu Nahe, sollt ma Insel suchen oder mich nach Kambodscha vertschüssen
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joa - ned NUR DUthaiseo hat geschrieben: ein Grund warum ich wo anders bin, ...
Behauptet auch keiner.superolli hat geschrieben:Youtube steht nicht über der deutschen Gesetzgebung. Klingt komisch, ist aber so.
Nein. Erstens ist es nicht vorgeschrieben und zweitens ist der Fall von unkonkreten Vereinbarungen sogar explizit geregelt, siehe § 31 (5).SloMo hat geschrieben:Es ist nicht ganz ohne, einen sauberen Lizenzvertrag zu schließen. Soweit ich weiß muss darin haarklein geregelt sein, wer was mit dem Werk anstellen darf.
Im UrhG steht nichts dazu. Wenn dann ist das BGB zu bemühen.SloMo hat geschrieben:AGB + Häkchen genügt den deutschen Anforderungen des Urheberrechts IMHO nicht.
Ob etwas von Nutzem ist, ist irrelevant, es kommt auf das Gesetz an.SloMo hat geschrieben:Insofern ist Euer Umgang mit dem fremden Werk dann doch sehr weitreichend und nicht nur eine Veröffentlichung.
Das stimmt so nicht. Man kann nach deutschem Recht z.B. nicht auf angemessene Vergütung verzichten (außer beim kostenlosen Nutzungsrecht für jedermann), daran kann keine Vertragsklausel etwas ändern.Shop_SEO hat geschrieben:Sollte die entsprechende Einverständniserklärung bei Youtube gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, ist dies m. E. in diesem Falle unerheblich, da der Urheber nicht gezwungen war a) sein Video auf Youtube einzustellen und b) sich mit dem Einbetten einverstanden zu erklären.
1. Wer ein Video bei Youtube hochlädt wird nicht rechtelos, er räumt nur Nutzungsrechte ein.seonewbie hat geschrieben:Das Problem bei Urheberrecht ist eigentlich immer das die US Plattformen
glauben man könnte Urheberrecht übertragen, verkaufen ... da aber nach Deutschem Recht der Urheber immer Urheber bleibt macht das Deutsche Recht eine banale Abtretung wo der Urheber rechtlos wird unmöglich.
Schon, aber darum geht es hier ganz eindeutig nicht, sonst wäre der Fall völlig klar.QuanChi hat geschrieben:Nicht immer ist der Uploader auch der Urheber des Werks bei Youtube, das sollte man auch nicht vergessen.
Das widerspricht sich nicht. Davon abgesehen, kann es rechtswidrig gewesen sein.elmex hat geschrieben:Wenn das mal wirklich so wäreseonewbie hat geschrieben:da aber nach Deutschem Recht der Urheber immer Urheber bleibt macht das Deutsche Recht eine banale Abtretung wo der Urheber rechtlos wird unmöglich.
Hier gab es auch schon genug Fälle wo Urheber von wirklich guten Werken mehr oder weniger leer ausgegangen sind und andere damit dick Reibach gemacht haben...
Der Gesetzgebung unterliegst Du sehr wohl und wenn die beiden Staaten einen entsprechenden Vertrag schließen, dann unterliegst Du ggf. auch dem Zugriff.thaiseo hat geschrieben:Naja wie so manche Dinge in der deutschen Gesetzgebung, denn wenn ich zb eine Domain mit meiner thai Adresse registriere und hier Video einbette unterliege ich auch nicht mehr der deutschen Gesetzgebung, obwohl ich eben deutsch schreibe etc.
Regeln ist gar kein Problem (und um "alles" geht es sowieso nicht). Durchsetzen ist was anderes aber das ist im realen Leben auch schon immer so gewesen. Am Internet ist überhaupt nichts besonderes, wenn man es recht überlegt, nur haben selbst die Piraten das noch nicht begriffen.thaiseo hat geschrieben:Die irrige Annahme alles gesetzlich im Internet regeln zu koennen ist schon witzig,