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Beitrag von unique » 16.02.2007, 17:42

oldInternetUser hat geschrieben:Du kannst das mit deinem Geschäftspartner halten wie Du willst. Nur ist dann dein Geschäftspartner nicht dazu berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen. Wenn er bsp. Kleinunternehmer ist, dann ist das auch gänzlich unproblematisch, da hat auch kein Finanzamt etwas dagegen.

Nur: Bringe ich meine Geschäftspartner, die keine Kleinunternehmer sind, in eine mißliche Lage (auf daß sie womöglich später bei mir um eine Papierrechnung betteln) oder benehme ich mich von vornherein hinreichend professionell?
Warum sollte mein Geschäftspartner in eine solche Lage kommen, wenn er dem FA gegenüber behauptet, die Rechnung ausgedruckt bekommen zu haben? Ich glaube kaum, dass jemand Nachforschungen anstellen wird, auf welchem Drucker eine Rechnung ausgedruckt wurde, so lange die Rechnungen, die beide Partner dem jeweiligen FA vorlegen, übereinstimmen. Auf Anfrage werde ich dem FA natürlich mitteilen, die Rechnung per Post und per PDF an den Kunden geschickt zu haben. Nachprüfen lässt sich auch das nicht.
Mir ist es natürlich recht, wenn noch kaum jemand seine Rechnungen signiert - das ist nämlich derzeit ein Wettbewerbsvorteil für mich.
Die Kosten dafür trägt im Endeffekt dein Kunde. Ich sehe hierbei nur Nachteile, aber wenn du so davon überzeugt bist, freut mich das natürlich für dich ;)
PS: @unique, vielleicht nimmst Du mal eine Exceltabelle und rechnest ein wenig, wie man mit (niemals bezahlten) Scheinrechnungen von nicht existenten Geschäftspartnern und Vorsteuer-Rückerstattungen saftig Geld machen kann. Und daraus läßt sich per PDF-Dokumenten natürlich einfach ein Massengeschäft machen. Natürlich geht das im Prinzip auch mit Papierausdrucken, aber für elektronische Dokumente gibt es wahrscheinlich das Kriterium der Fälschung nicht so wie bei Papierbelegen. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur läßt sich das eben nicht mehr fälschen - da muß jemand seinen Kopf hinhalten.
Wenn ich irgendwelche Rechnungen fälschen würde, um sie beim FA geltend zu machen, würde das mit der Zeit auffliegen. Egal, ob es per Papierrechnung oder elektronisch geschehen ist. Rein hypothetisch würde ich es jedoch vorziehen, dies per Papierrechnung zu machen und diese an einem öffentlichen Kopierer auszudrucken, denn hierbei kann man kaum Rückschlüsse ziehen, wer die Rechnung gefälscht hat. Bei einer PDF kann ich mir nie sicher sein, was im Header oder in der Datei wirklich gespeichert wird und was man daraus schließen könnte.

Es ist einfach paradox, dass ausgedruckte Rechnungen ohne Unterschrift rechtlich höher gestellt werden, als digitale Rechnungen ohne "Unterschrift".