Das hängt, bei einer Strafanzeige, vom Staatsanwalt/Richter ab. Als Faustregel sollte die "Wahrheit" sachlich bleiben, das sollte einem die eigene Moralvorstellung ohnehin gebieten.Die Frage ist nur, was man als "Verunglimpfung" definiert.
Die Wahrheit wird man sagen dürfen, ob jemand lebt oder tot ist.