Backlinks / Webkataloge mit tücken
Verfasst: 05.11.2005, 22:53
Auszug aus den AGB´s von einem Webkatalog
Rechte an veröffentlichten Inhalten
Im Sinne dieser AGB sind "öffentlich zugängliche Bereiche" solche Dienste, die der
Allgemeinheit zugänglich sind. Zum Beispiel ist der xyx Webaktalog ein öffentlicher
Bereich.
In Bezug auf alle Inhalte, die Sie zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen
Bereich des Dienstes übergeben, gewähren Sie xyz damit das gebührenfreie, unbefristete,
unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, einschließlich des Rechts zur Gewährung
von Unterlizenzen, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu
vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu
bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder den betreffenden Inhalt
während der gesamten Dauer der Rechte, die an dem Inhalt bestehen, in andere Werke, Medien
oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt
werden, in welcher Form auch immer, zu übernehmen.
Was sagt Ihr dazu ?
Rechte an veröffentlichten Inhalten
Im Sinne dieser AGB sind "öffentlich zugängliche Bereiche" solche Dienste, die der
Allgemeinheit zugänglich sind. Zum Beispiel ist der xyx Webaktalog ein öffentlicher
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In Bezug auf alle Inhalte, die Sie zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen
Bereich des Dienstes übergeben, gewähren Sie xyz damit das gebührenfreie, unbefristete,
unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, einschließlich des Rechts zur Gewährung
von Unterlizenzen, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu
vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu
bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder den betreffenden Inhalt
während der gesamten Dauer der Rechte, die an dem Inhalt bestehen, in andere Werke, Medien
oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt
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