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Webkatalog PHP Scripts
Verfasst: 21.05.2006, 17:46
von ranking-pro
Hallo,
beabsichtige gerade auch einen Webkatalog zu betreiben. Kennt Ihr gute Open-Source Software die Ihr empfehlen könnt?
Das Skript sollte aber minderstens mod_rewrite unterstützen
mfg
Verfasst: 21.05.2006, 18:54
von Inteliplus
schaum mal hier
https://www.ids-design.net/ aber dann
hast du einen von 1000 Webkatalogen...
Verfasst: 21.05.2006, 19:01
von koboxumi
Schau mal da:
https://www.phplinkdirectory.com/
Moderewrite BL-Prüfung Paypal...
Ein Muster
https://www.hokat.de/
Verfasst: 22.05.2006, 07:12
von decision
Verfasst: 22.05.2006, 12:25
von net(t)worker
da ist aber nur die Version 2 noch kostenlos erhältlich.... die version 3 kostet 25$ oder 75$ wenn man den Link auf deren Webseite im Footer entfernen möchte... die Preise sind pro Installation...
einfach mal die features vergleichen und dann entscheiden welche Version man nehmen möchte...
Verfasst: 24.05.2006, 22:29
von Scubi
Gibt es auch einen Webkatalog mit Double opt in?
Habe gerade von jemandem gehört, der 6000€ bezahlen durfte, weil er eine Seite freigeschaltet hat, die der Besitzer der Seite nicht selbst eingetragen hat, sondern ein Mitbewerber.
Gruß Scubi
Verfasst: 24.05.2006, 23:25
von Jojo
@Scubi
Wie soll das denn gehen? Man kann in einen Webkatalog doch wohl auch selber jede beliebige Seite eintragen? Da muss es noch einen anderen Hintergrund gegeben haben?
Verfasst: 24.05.2006, 23:37
von Scubi
Mir wurde es nur so zugetragen:
Webkatalogbesitzer hat Seite mit PR Vererbung freigeschaltet.
Link vom Webkatalog erschien in der Statistik der eingetragenen Seite.
Eingetragene Seite wollte dort nicht gelistet sein, hat Anwalt eingeschaltet.
Seite wurde sofort gelöscht, brachte aber nix, da eingetragene Seite auf Schadensersatz klagte.
Fakt waren dann 6000€ Zahlung. Näheres könnte ich sicher in den nächsten Tagen erfahren. Kann zur Zeit nichtmal sagen, um welchen Katalog es sich handelte. Der Katalog ist auf alle fälle Down.
Das Urteil selber habe ich auch noch nicht gelesen. Ich schalte zur Zeit nicht frei, bis ich nähere Informationen habe.
Ein Double Opt in Katalog Script wird mit Sicherheit in Zukunft die Nase vorn haben.
Das Eintragen ohne Anmeldung oder Mailverkehr einer Seite habe ich schon immer als Problematisch gesehen. Unsere Gesetze und das Handeln der Richter sind leider nicht immer logisch.
Gruß Scubi
Verfasst: 25.05.2006, 01:18
von net(t)worker
ich kann das nicht wirklich glauben... 6.000 Euro fürn gesetzten Link auf eine andere Webseite..... ist ja vollkommen egal, ob die seite jemand anderes eingetragen hat oder ob man selber verlinkt... links setzen liegt in der Natur des Internets...
jedenfalls bei einen richtigen webverzeichnis mit direkter verlinkung sehe ich persönlich keinen Grund für einen Schadensersatz.... wo ist da ein Schaden entstanden?
Verfasst: 25.05.2006, 10:00
von _Clown_
hmmm...
soll im Heft "Internet World Business" 08-2006 , Seite 10 abgedruckt sein (Titel: "Haftung für Einträge in Web-Katalogen") - hat jemand das Heft?
aber ich denke ... es geht um das hier:
Code: Alles auswählen
http://www.pc-special.net/index.php?option=com_content&task=view&id=431&Itemid=26173
also wieder die alte Glücksspielnummer ...
Gruß
Mike
Verfasst: 25.05.2006, 11:17
von net(t)worker
naja, das ist ja doch wieder etwas ganz anderes... da hat aber auch nicht die eingetragene Seite geklagt.... und das man nicht auf Seiten linken darf, die in deutschland verboten sind ist doch eigentlich klar...
Verfasst: 25.05.2006, 15:33
von _Clown_
ad)
da hat aber auch nicht die eingetragene Seite geklagt
ja & vielleicht waren sie einfach "nur" sauer, dass sie da nicht eingetragen waren?
Zitat: "
...speichert keine fremden Informationen für einen Nutzer, sondern sie vermittelt über die Beschreibung des Casinos und den in der Beschreibung enthaltenen Link nur den Kontakt zu jenem Casino..."
[Quelle siehe oben]
Gruß
Mike
Verfasst: 25.05.2006, 21:05
von Scubi
Hi, habe jetzt Hintergrund Info.
Eigentlich ging es in der Klage um Spam.
In der Regel versendet ein Katalog nach dem Eintrag des Users eine Mail.
Genau hier lag das Problem.
Der Besitzer der Webseite bekam eine Mail des Kataloges, das die Seite nach Sichtung freigeschaltet wird. Da der Besitzer der Seite aber selber keinen Eintrag vorgenommen hat, hat er geklagt, das er eine Spammail bekommen hat.
Somit hat man also selbst bei einem Double Opt in Verfahren ein Problem.
Jemand ne Idee, wie man es besser machen kann?
Gruß Scubi
Verfasst: 25.05.2006, 22:56
von net(t)worker
aus den logfiles lässt sich doch ersehen welche IP derjenige hatte der den Eintrag machte zusammen mit der genauen Uhrzeit sollte sich ggf. derjenige ermitteln lassen der den Eintrag machte....
ist nur blöd wenn der Katalogbetreiber selber die Einträge gemacht hat...
als Vorsichtmaßnahme sollte man in einer solchen Bestätigungsmail natürlich auf jegliche Werbung verzichten...
aber da muss noch irgendwie etwas anderes gewesen sein... ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur aufgrund dieser bestätigungsmail zu einer Strafe von 6.000 Euro kommen kann.... ansonsten wäre das Internet doch ein "Selbstbedienungsladen".... einfach aus einem internetcafe sich in mehrere Verzeichnise eintragen und dann gegen alle wegen Spam klagen... nene... so blauäugig kann auch kein Richter sein....
Verfasst: 25.05.2006, 23:12
von _Clown_
... so wenig wie die erste "Version" gestimmt hat - stimmmt die 2te ... ich melde mich mal ab der 4ten wieder ...
