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Linkkauf durch Seo Agentur - Vertrag?

Verfasst: 06.08.2009, 16:44
von haakon
Hi Leute,

wollte mal fragen, wie das bei direkten Linkkauf gehandhabt wird.
Eine Agentur möchte einige Links bei mir kaufen. Da bin ich nun am überlegen ob ich das mach.

Wird da normalerweise ein Vertrag aufgesetzt, welcher den Platz und die Leistung beschreibt ?
Oder werden die Modalitäten nur per E-Mail festgelegt, ich erhalte Vorauszahlung und binde die Links ein.

Für ein paar Tipps wär ich echt dankbar!

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Verfasst: 06.08.2009, 17:50
von net(t)worker
in den meisten Fällen ist ein mündlicher Vertrag genauso wirksam wie ein schriftlicher... also reicht es durchaus wenn ihr euch per email einig werdet...

Verfasst: 07.08.2009, 08:31
von Zasch
Hi haakon, prinzipiell bin ich bei Deutschen Agenturen (das ist nun nicht abwertend gemeint), immer vorsichtig, was die mündliche Absprache betrifft. Ich persönlich setze IMMER ein Schriftstück auf, dass ich mir von der Agentur unterschrieben zurückfaxen lasse. Wenn die Agentur seriös ist wird sie dir das Schriftstück mal eben zurückfaxen, wo Leistungen und Position beschrieben sind. Damit fährst du meiner Meinung nach sicherer!

(keine Rechtsberatung nur persönliche Meinung)
LG

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Verfasst: 07.08.2009, 08:34
von jackwiesel
Hm... Verträge schliesst man in Zeiten, in denen man sich gut versteht für Zeiten, in denen man sich missversteht.
Ich würde ohne klare Definitionen, AGB und Erbringungsdetails noch nicht mal mehr einen Radiergummi verkaufen - es sei denn gegen Vorkasse.

Verfasst: 07.08.2009, 08:38
von mgutt
Was genau ist denn das Problem. Er bekommt doch Vorkasse?!

Verfasst: 07.08.2009, 08:45
von jackwiesel
Dann "sollte" das ok sein - fraglich, was passiert bei einem (für haakon) negativem PR-Update, will der Käufer dann seine Kohle (anteilig) zurück? Ich will da nicht zum Mega-Pessimisten aufsteigen, aber (empirische Werte) ich habe lieber 99 überflüssige Verträge, als genau den einen der dann fehlt.
Wobei mich natürlich freut, wenn Verkäufer und Käufer gleichermassen zufrieden miteinander sind und das Ganze überflüssig ist.

Verfasst: 07.08.2009, 08:53
von haakon
Danke für die Antworten!! 2:1 für "kein Vertrag und Vorauszahlung".

Das mit dem Schriftstück aufsetzen ist halt zeitaufwendig, deswegen würde ich es gerne lassen. Bin mal gespannt ob die das - ohne Vertrag - gegen Vorkasse machen.

Edit: @jackwiesel: Kleine PR Abstrafung hab ich eh schon.

Verfasst: 07.08.2009, 09:18
von Nicos
@haakon, also das Ding ist in 2 Minuten aufgesetzt:

1. Vertragsparteien
2. vertragsgegenstand
3. Laufzeit
4. Preis
5. Leistung (in dem Fall würde ich den PR sogar schriftlich ausschliessen und die Leistung an den eigehenden Links Deiner Domain festmachen, dann passiert Dir bei PR Downgrade nix)
6. eventuell NDA, ist im Bereich SEO auch oft angebracht, für Käufer UND Verkäufer
7. Vertragskündigung, also wann und wie möglich, läuft der Vertrag nach der Laufzeit wieder um dieselbe Laufzeit weiter, wenn nicht gekündigt wird.
8. Sonstiges, was ihr besprochen habt, also Linkziel, Linktext etc.
9. Gerichtsstand

thats it! Ich würde es machen! Ohne Vertrag ziehst Du sonst irgendwann den Kürzeren...... Glaub mir! Ich hab in jüngeren Jahren auch schon Lehrgeld zahlen müssen! ;-)

Grüße
Nicos

Verfasst: 07.08.2009, 09:23
von mgutt
Kann man nicht Vertragslaufzeit, Preis und Leistung einfach der anschließenden Rechnung entnehmen?

Verfasst: 07.08.2009, 09:58
von Nicos
kann man schon, aber da kann dann jeder kommen und sagen: "das war so aber nicht vereinbart...." ;-) Wenn Du einen Vertrag mit Unterschrift hast, kann sich keiner rausreden!

Grüße
Nicos

Verfasst: 07.08.2009, 10:09
von Maverix
Gibt es tatsächlich SEO-Agenturen die Links kaufen?

Ich dachte immer, das sei unseriös :lol:

Verfasst: 07.08.2009, 10:13
von Zasch
Es gibt ja unseriöse SEO Agenturen. :evil: Machmal ist das der letzte Ausweg, wenn man nen Projekt einfach net hochbekommt.

Verfasst: 07.08.2009, 15:34
von haakon
@nicos

danke für ausführliche Ausführung!! :D

Verfasst: 07.08.2009, 16:00
von net(t)worker
naja... ihr werdet ja zumindest per email vereinbaren was wie und wo... und die kann man später dann auch als Beleg vorlegen was nu vereinbart war und was nicht.... und den geschäftlichen Mailverkehr müssen ja eh beide Seiten für ein paar Jahre aufbewahren...

Verfasst: 07.08.2009, 16:04
von jackwiesel
Fakt ist mal, dass unter zwei Kaufleuten ein Kaufvertrag an KEINE Form gebunden ist - d.h. Bestellung/Kauf wird schon durch Zuruf gültig. Leider macht man im Laufe der Jahre die Erfahrung, dass man mit dem einen oder anderen SO besser keine Geschäfte macht. :roll: