net(t)worker hat geschrieben:achja... wo du gerade von Erotik redest... musst du da nicht auch einen Jugendschutzbeauftragten benennen? Ins Impressum gehört auch eine telefonnummer und wenn vorhanden die UStID....
hmm naja ich denke mal dass ist hier in diesem fall falsch.
dies gilt zumeist bei unternehmen die über 50 mitarbeiter und mehr als 10 mil. seitenzugriffe im monat haben. diejenigen die unter dieser grenze liegen, können auf die bestellung eines JSB verzichten und sich der freiwilligen selbstkontrolle (FSM) anschließen.
der gesetzgeber hat dies so gemacht nicht um etwa anwälten die möglichkeit zu geben groß kasse zu machen, im hauptfeld soll hier "tatsächlich" der schutz vor kindern und jugendlichen auf evtl. jugendgefährdende inhalte zum vorschein kommen und mit einer solchen einrichtung (FSM o. JSB) dafür gesorgt werden dass die für unser recht passenden inhalte zu sehen sind, auch wenn die nächste hardcore-pornoseite mit tiersex und co. im ausland nur ein mausklick weit entfernt ist *g*