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bei solchen Beschwerden beim Hoster immer direkt darauf hinweisen, dass ab Kenntnisnahme, also dieser Mitteilung, auch eine Mitstörerhaftung des Serviceanbieters (Hosters) laut Teledienstgesetz in Frage kommt....dababa hat geschrieben: Ich habe bereits die Deutsche Telekom AG (als Provider des Diebes) informiert, die mir zwar geschrieben hat
"die Überprüfung Ihres geschilderten Sachverhaltes, sowie die anschließende Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung hat ergeben, dass wir den Domaininhaber der Domain ... unverzüglich auffordern werden, den Seiteninhalt zu entfernen. Sollte der Domaininhaber unserer Auforderung nicht nachkommen, werden wir weitere Schritte einleiten."
- aber deren Mühlen scheinen langsam zu mahlen.