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Den Staatsanwalt interessiert sowas nicht. Der wird nur aktiv, wenn ein öffentliches Interesse an der Aufklärung des Falles besteht. Private Rechtsstreitigkeiten laufen immer über einen normalen Anwalt.Q-Treiber hat geschrieben:Im Übrigen kann man ganz zwanglos auch den Staatsanwalt auf den Sachverhalt aufmerksam machen, § 106 UrhG.
Ich bin der Überzeugung, daß man nachhaltig nur dann Erfolg gegen diese Unsitte haben wird, wenn solche Verstöße bei Entdeckung den jeweiligen Dieben wirklich wehtun, also auch finanzielle Konsequenzen haben (immerhin geht es, wie oben geschrieben, um Diebstahl geistigen Eigentums). Die Nachfrage bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt hat ergeben, daß auch ein derzeit häufig im Impressum vieler Seiten zu findenden Satz "Abmahnungen - nein Danke.... die Kostennote einer Abmahnung wird ohne vorherige Kontaktaufnahme im Sinne der Schadensminderung als unbegründet zurückgewiesen...." nicht vor wirksamen Abmahnungen schützt. Hier geht es um Diebstahl und wer diesen bewußt macht, muß auch mit den Konsequenzen leben (dabei geht es mir nicht um einen übernommenen Halbsatz, sondern wirklich über 1:1 übernommene Seiten oder Teilen daraus).Ein einziger hat sich entschuldigt.
Zwei haben den Content offline genommen.
Der Rest hat einfach 3 - 4 Sätze umgestellt.
Standardantwort: Stell Dich nicht so an - außerdem hab ich das gar nicht von Dir.
Einen Backlink oder sonst eine nette Geste: Keiner.