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Unter Rechtsmittel versteht man aber das einschalten eines Anwaltes und in weiterer Instanz das einklagen der Domain über ein Gericht.lino16 hat geschrieben:Hallo,
was haltet ihr von dem Weg, wenn der Domaininhaber nicht einlenkt, einen
Dispute-Antrag bei Denic machen, Handelsregisterauszug beilegen und fertig.
Im Dispute-Antrag steht jedoch, man müsse Rechtsmittel einlegen.