Google und die Datenschützer haben sich ja auf eine Lösung geeinigt, allerdings kann es nicht sein, dass wir jetzt Google einen Vertrag schicken müssen und das wir alle gewonnenen Daten löschen sollen. Was machen die da eigentlich in Hamburg?
Vielleicht nicht die beste Lösung, hier wird wieder irgendwo im Detail rumgeschraubt statt mal den großen "IPs sind keine personenbezogenen Daten" Wurf zu machen aber immerhin eine Lösung die auch gewisse Rechtssicherheit schafft und den Abmahnwahn etwas eindämmt.
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Die Lösung ist für Webseitenbetreiber allemal besser als eine generelle Unvereinbarkeit von Analytics mit deutschen Datenschutzrichtlinien ... auch wenn jetzt wieder jede Menge Bäume gefällt werden ...
Na ist diese Reglung jetzt tatsächlich bundesweit gültig?? Warum bezeichnet dann der Hamburger Datenschutzbeauftragte auf https://www.datenschutz-hamburg.de/news ... ed9699fc70 seine PDF Anleitung mit "GoogleAnalytics_Hinweise_Webseitenbetreiber_in_Hamburg.pdf"?