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Verfasst: 17.01.2012, 10:00
von TronTechnologies
nanos hat geschrieben:Unfein ?

Das ist geschäftsschädigend und zumindest in meinen Augen genauso verwerflich wie meinem Offlinekonkurrenten einen Molotow-Cocktail in das Geschäft zu werfen.
Nur hat er hier vielleicht Glück, dass die Versicherung zumindest den entstandenen Schaden ersetzt.

In meinen Augen ist das Abschießen und auch das Anschwärzen von Konkurrenten bei Google das Allerletzte und spricht ganz klar für einen niederen Charakter.
Gut gesprochen!

Verfasst:
von

Verfasst: 17.01.2012, 10:47
von templer
mwitte hat geschrieben:
Mercarior hat geschrieben:@mwitte: bist du dir "sicher" dass so etwas strafbar wäre?
Ja -- bin ich.
Aber ich habe gerade mal den Anwalt meines Vertrauens kontaktiert damit er mir sagt welcher Straftatbestand da vorliegt -- ich melde mich sobald ich ne Antwort habe!
Ich tippe wieder mal auf Aingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Ganz böse Sache, besonders wenn man ein Konkurrent ist.
Hierbei zählt in erster Linie die Intention, nicht die Vorgehensweise.

Verfasst: 17.01.2012, 10:56
von mwitte
Ich bin noch die Meinung des Advokaten schuldig:
Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus Eingriff in den Gewerbebetrieb und unlauterer Wettbewerb.
Strafrechtlich relevantes Handeln sieht er spontan nicht -- das müsste allerdings noch einmal ganz genau geprüft werden wenn das für jemanden akut ist.

Verfasst:
von

Verfasst: 17.01.2012, 14:42
von gzs
In meinen Augen ist das Abschießen und auch das Anschwärzen von Konkurrenten bei Google das Allerletzte und spricht ganz klar für einen niederen Charakter.
Ist ein niederer Charakter nicht die Grundvoraussetzung der globalen Wirtschaft? :)
Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus Eingriff in den Gewerbebetrieb und unlauterer Wettbewerb.
Bliebe da noch, den Nachweis zu führen. Wie willst du jemandem beweisen dass er für dich schädliche Links eingekauft hat? Wer schlau ist, macht das über irgendwelche Agenturen in Indien, Russland, Wasweißichland - find die erst mal.

Verfasst: 17.01.2012, 22:08
von Mercarior
das dürfte in der Tat sehr schwierig werden, wenn jemand nicht ziemlich dämlich ist...

vor allem...weis mal einem Richter (der kaum Ahnung von SEO o.Ä. hat) nach, dass ein paar auf dich gesetzte Links den Absturz eines Google-Rankings bewirkt haben und du dadurch finanzielle Einbußen hattest...das Verfahren würde ich gerne sehen

Verfasst: 18.01.2012, 00:19
von forianer
mwitte hat geschrieben:
Mercarior hat geschrieben:@mwitte: bist du dir "sicher" dass so etwas strafbar wäre?
Ja -- bin ich.
Aber ich habe gerade mal den Anwalt meines Vertrauens kontaktiert damit er mir sagt welcher Straftatbestand da vorliegt -- ich melde mich sobald ich ne Antwort habe!
gg, machst nen Spaß?
Die meisten Rechtsanwälte wissen nicht mal was Internet bedeutet, bzw, das man dort Geld verdienen kann. OK, Internet ist kein Rechtsfreier Raum, aber schau Dir mal die verschiedenen Rechtssprechungen an, die ändern sich nach Bundesländerb- nicht nach Ländern!!

Und wenn da jemand 10.000 Russenlinks kauft und auf Deine Webseite feuert, (jetzt egal ob schädlich, oder nicht) glaubts Du en Anwalt hat nur den Hauch ner Ahnung um was es da ghet? Richter sind auch Anwälte, buw haben sie als solche begonnen. Wen sillste in so nem Fall wo Verklagen, also mach keinen Spaß - von wegen Du holst Rat vom Rechtsanwalt Deines Vetrauens.
Wenn ich Morgens Russenlinks bestelle und die auf Deine Site feure, wo willste mich verklagen, mit wem- mit Deinem RA - na dann viel Spaß dabei.
Der weiss wahrscheinlich erstens nicht mal was Links "Links" sind, zweitens nicht den Unterschied zwischen Links und Russenlinks! :lol: *

so nun GUte Nacht bin müde geh schlafen.

Abakus wird immer schlimmer

Nacht

Verfasst: 18.01.2012, 01:47
von Feentraum
szibirhusky hat geschrieben:
mwitte hat geschrieben:
Mercarior hat geschrieben:@mwitte: bist du dir "sicher" dass so etwas strafbar wäre?
Ja -- bin ich.
Aber ich habe gerade mal den Anwalt meines Vertrauens kontaktiert damit er mir sagt welcher Straftatbestand da vorliegt -- ich melde mich sobald ich ne Antwort habe!
gg, machst nen Spaß?
Die meisten Rechtsanwälte wissen nicht mal was Internet bedeutet, bzw, das man dort Geld verdienen kann. OK, Internet ist kein Rechtsfreier Raum, aber schau Dir mal die verschiedenen Rechtssprechungen an, die ändern sich nach Bundesländerb- nicht nach Ländern!!
Es gibt auch Rechtsanwälte die sich sehr wohl mit dieser Thematik befassen und auch damit auskennen. Die sind sogar so sehr in der Materie drin, dass Sie damit Ihr täglich Brot verdienen ... soviel zum Anwalt des Vertrauens und Deinem Kommentar dazu szibirhusky.

Normalerweise verzichte ich eigentlich auf solche Kommentare ... aber unwahre Tatsachen sollten zumindest einmal klar gestellt werden ;)

In diesem Sinne Euch allen keinen Ärger mit der Konkurenz noch eine gute Nacht :)

Feentraum

Verfasst: 18.01.2012, 02:36
von Melegrian
szibirhusky hat geschrieben:Die meisten Rechtsanwälte wissen nicht mal was Internet bedeutet, bzw, das man dort Geld verdienen kann. OK, Internet ist kein Rechtsfreier Raum, aber schau Dir mal die verschiedenen Rechtssprechungen an, die ändern sich nach Bundesländerb- nicht nach Ländern!!

Und wenn da jemand 10.000 Russenlinks kauft und auf Deine Webseite feuert, (jetzt egal ob schädlich, oder nicht) glaubts Du en Anwalt hat nur den Hauch ner Ahnung um was es da ghet?
Allein mit der Wirkung der Links kann vielleicht nicht jeder Rechtsanwalt etwas anfangen, einige spezialisierte Anwälte hingegen schon. Doch mit der Wirkung der in dem Beispiel verwendeten Linktexte kann jeder Rechtsanwalt und Richter etwas anfangen. Ich möchte mal behaupten, die mögliche Schädigung einer Spielzeugseite durch Linkverweise mit derartigen Linktexten, die würde sogar ein Internetmuffel erkennen.

https://www.seo-radio.de/index.php/arch ... ftsmodell/

Und was könnte da eine Seite gefährden? Nur einige tausend Links? Eher nicht oder nur vorübergehend, vielleicht für 6 Monate. Längerfristig schädigend könnten aber einige tausend Links von spammigen Seiten mit derartigen Linktexten sich auswirken. Warum sollte das ein Anwalt nicht einordnen können? Einen Nachweis zu erbringen, wer diese Links in Auftrag gegeben hat, dürfte aber praktisch kaum möglich sein.

Verfasst: 18.01.2012, 06:23
von mwitte
szibirhusky hat geschrieben:
mwitte hat geschrieben:
Mercarior hat geschrieben:@mwitte: bist du dir "sicher" dass so etwas strafbar wäre?
Ja -- bin ich.
Aber ich habe gerade mal den Anwalt meines Vertrauens kontaktiert damit er mir sagt welcher Straftatbestand da vorliegt -- ich melde mich sobald ich ne Antwort habe!
gg, machst nen Spaß?
Die meisten Rechtsanwälte wissen nicht mal was Internet bedeutet, bzw, das man dort Geld verdienen kann. OK, Internet ist kein Rechtsfreier Raum, aber schau Dir mal die verschiedenen Rechtssprechungen an, die ändern sich nach Bundesländerb- nicht nach Ländern!!

Und wenn da jemand 10.000 Russenlinks kauft und auf Deine Webseite feuert, (jetzt egal ob schädlich, oder nicht) glaubts Du en Anwalt hat nur den Hauch ner Ahnung um was es da ghet? Richter sind auch Anwälte, buw haben sie als solche begonnen. Wen sillste in so nem Fall wo Verklagen, also mach keinen Spaß - von wegen Du holst Rat vom Rechtsanwalt Deines Vetrauens.
Wenn ich Morgens Russenlinks bestelle und die auf Deine Site feure, wo willste mich verklagen, mit wem- mit Deinem RA - na dann viel Spaß dabei.
Der weiss wahrscheinlich erstens nicht mal was Links "Links" sind, zweitens nicht den Unterschied zwischen Links und Russenlinks! :lol: *

so nun GUte Nacht bin müde geh schlafen.

Abakus wird immer schlimmer

Nacht
Ich glaube, Du hast da was in den falschen Hals bekommen...
Die Frage war, ob das strafbar ist und nicht wo man da wen verklagen kann oder will, wie die Chance auf Nachweisbarkeit ist oder wie hoch die Chance steht, dass der Richter überhaupt versteht was er entscheiden soll.

Auch mir ist klar, dass so ein Prozess nie sinnvoll sein würde -- schon alleine aufgrund der Beweiskette -- keine Sorge.
Aber das war nicht die Frage

Und zu Deiner Beruhigung: der Anwalt der von mir gefragt wurde weiß wovon er redet.

Verfasst: 18.01.2012, 10:26
von templer
Zum Thema Nachweis:
Oftmals sind solche Leute dümmer als sie denken.
Da reicht schon eine vorherige Androhung unter "Kollegen" o.ä.
Und vor dem Richter hat sich schon der härteste Hund verplappert.

Kommt es aus "dem Nichts" ist natürlich auch nichts zu beweisen.

Verfasst: 18.01.2012, 16:15
von danielsun174
ja, siehe: https://www.google.de/search?sourceid=c ... proxy+hack

Verfasst: 03.02.2012, 14:47
von Ice Man
gibt neues zum Holzspielzeug Fall

https://www.golem.de/news/google-rankin ... 89548.html

Sehr interessant, vorallem das es scheinbar so einfach ist....

Verfasst: 03.02.2012, 15:15
von Beloe007
Kurios das es der einzige öffentliche Fall ist... haben alle andere bezahlt oder was ist da los...

Ich rufe auch demnäcsht mal 1.000 Aktiengesellschaften an "Zahlen Sie mir 5 € sonst fällt Ihr Kurs um 50 %" bei der einen die dann zufällig wirklich fällt bin ich dann schuld? Demnach ist die Börse so einfach manipulierbar?

Viele wissen das diese Anrufe/Mails sehr viele Shops erreicht haben... das darunter ein paar sein konnten die später zufällig wirklich abkacken ist für mich kein Grund daran zu glauben.

Verfasst: 03.02.2012, 17:13
von mwitte
Hier noch eine Umfrage zum aktuellen Fall:
https://www.seo-united.de/blog/seo/kann ... chaden.htm

Verfasst: 03.02.2012, 17:16
von pageranknewbee
@mwitte:

Frag Deinen Anwalt mal, ob nicht ne Sachbeschädigung in Frage kommen könnte, weil eine Substanzverletzung des Webprojektes (hier Rankingabsturz und damit Unbrauchbarmachung des Wertes der Website) meines Erachtens vorliegen könnte. Sachbeschädigung gilt ja meines Wissens nicht nur für anfassbare Sachen. Das Löschen einer Festplatte ist ja meines Wissens auch eine Sachbeschädigung. Hier dürfte es sich ähnlich verhalten.