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Google Webmaster Richtlinien - Widgets

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STB
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Beitrag von STB » 10.10.2012, 16:31

Hallo,

Im Update der Google Richtlinien für Webmaster Anfang Oktober gab es den Punkt
"Verbotene Technik: Links innerhalb von Widgets, die über verschiedene Websites verteilt sind".

Google gibt dazu auf seiner Seite das Beispiel eines Besucherzählers, welcher einen Link für "Autoversicherung" darunter eingebunden hat.

Wie seht ihr das - sind Widgets im Bereich des Linkbuildings jetzt komplett unbrauchbar geworden?

Was ist mit Widgets, die einen (!) Link zu der Seite enthalten, auf der das Widget angeboten wird, quasi als Urheberlink - sind die jetzt auch eine Spam-Technik?

Was sagt ihr dazu?

Beste Grüße

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imwebsein
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Beitrag von imwebsein » 10.10.2012, 16:39

Das ist wieder so oder so zu verstehen.
Ich habe das Beispiel so verstanden, würde da anstatt Autoversicherung der Author bzw die Quelle stehen wäre das völlig ok. Da der Link mit dem Widget aber nix zu tun hat, ist er nur zum Zwecke des Linkaufbaues drin und daher unerwünscht.
So habe ich diesen Punkt verstanden.
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Vegas
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Beitrag von Vegas » 10.10.2012, 18:06

STB hat geschrieben:Was ist mit Widgets, die einen (!) Link zu der Seite enthalten, auf der das Widget angeboten wird, quasi als Urheberlink - sind die jetzt auch eine Spam-Technik?
Aktuell schwer zu sagen, problematisch ist aber, daß der Link meist automatisch im Widget Code steckt, nicht im Anchortext variiert und teils für den Webmaster der das Widget nutzt nicht klar ist, daß er einen Link setzt. Insgesamt überwiegen damit für mich die Wenns, Obs und Kontras, ich denke Google legt das sehr restriktiv und im Zweifel gegen den Angeklagten aus...
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