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In der Top-10 für ein Suchwort - was ist sowas wert?
Verfasst: 08.09.2005, 14:36
von herbertM
Hallo, mir wurde vor einiger Zeit angeboten, für ein Stichwort ("arbeitszeugnisse") einen Platz in den ersten zehn Treffern bei Google zu erkaufen.
Der Anbieter hatte mit einigen SEO "Tricks" eine seiner Seite unter die ersten zehn gebracht und hatte mir angeboten, sein bei Google angezeigtes Link auf meine Seite zu redirecten.
Meine Fragen:
Ist 150 Euro für einen Monat ein fairer Preis?
Ist soetwas unter SEO-Profis als "seriös" einzustufen?
Sieht sowas google gerne?
Vielen Dank,
Herbert
P.S.
Die Seite ist übrigens nicht mehr unter den Top 10, ist schon lange her.
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Re: In der Top-10 für ein Suchwort - was ist sowas wert?
Verfasst: 08.09.2005, 14:46
von rechtlegal
herbertM hat geschrieben:Hallo, mir wurde vor einiger Zeit angeboten, für ein Stichwort ("arbeitszeugnisse") einen Platz in den ersten zehn Treffern bei Google zu erkaufen.
Der Anbieter hatte mit einigen SEO "Tricks" eine seiner Seite unter die ersten zehn gebracht und hatte mir angeboten, sein bei Google angezeigtes Link auf meine Seite zu redirecten.
Meine Fragen:
Ist 150 Euro für einen Monat ein fairer Preis?
Ist soetwas unter SEO-Profis als "seriös" einzustufen?
Sieht sowas google gerne?
Vielen Dank,
Herbert
P.S.
Die Seite ist übrigens nicht mehr unter den Top 10, ist schon lange her.
Da brauchst Du kein Geld, da kommst Du auch alleine hin, s.
folgendes Beispiel zu arbeitsrecht zeugnis. Diese Unterunterunterseite belegt "ungekauft" und recht neu P8 bei Google.
Wenn ich die in "arbeitszeugnis" umtaufe, steht sie wahrscheinlich auf P15 - P 25 bei Deiner ursprünglichen Suche.
Mach' das mal bitte zu EUR 150.-/Monat mit 20 keywords, dann bist Du p.a. TEUR 36 los.

In der Top-10 für ein Suchwort - was ist sowas wert?
Verfasst: 08.09.2005, 14:50
von Mario670
Naja, was es Wert ist kommt darauf an was du dir davon versprichst. Probiers mal mit Adwords, check ab was da kommt, dann weißt du ungefähr was sowas wert ist
In der Top-10 für ein Suchwort - was ist sowas wert?
Verfasst: 08.09.2005, 15:06
von DcadNc3
prinzipiell ist die rechnung recht einfach:
1. prüfen wie viele besucher über die entsprechenden kws kommen (zahlen sollten dem "verkäufer" ja vorliegen (wichtig validität der daten prüfen! entweder ganze logfiles schicken lassen oder zugang zu webanalytics-software schicken lassen...)
2. eigenen besucherwert ermitteln (einnahmen der website geteilt durch alle besucher in einem monat)
3. prüfen ob 150 € im Monat für XXX Besucher bei XXX € Einahmen pro Besucher ok sind.
für mich würde es sich anfangen zu lohnen wenn die gesamteinnahmen durch die mehrbesucher > 300€ (somit 150 € mehr Gewinn) sind. das muss man aber selbst entscheiden.
was auf jeden fall wichtig ist, dass du dich rückversicherst, soll heißen wenn der link nicht mehr auf no1. sitzt, keine kohle mehr zahlen. am besten vertrag machen. sonst sitzt irgendwann auf den 150€ monatlich rum und die seite ist "verschwunden".
Verfasst: 08.09.2005, 15:30
von rechtlegal
@DcadNc3, Mario670
Ich denke, Ihr seht das zu seo-technisch. Die Fragestellung geht sicher von einem Anwalt aus, der sich über "arbeitszeugnis" neue Mandate erhofft + natürlich anders kalkulieren muss.
Aber "arbeitszeugnis" wird nicht zu anwaltlichem Reichtum im Arbeitsrecht führen. Da gibt es andere wie rechtsanwalt arbeitsrecht (P17), arbeitsrecht arbeitgeber (P2), arbeitsrecht arbeitnehmer (P2), kollektivarbeitsrecht (P5), internationales arbeitsrecht (P4), arbeitsrecht international (P9), arbeitsrecht urlaub (P13), lokal auch noch arbeitsrecht hamburg mit P8 etc. (ggf. in der Kombination mit rechtsanwalt, ra, anwalt mit noch besseren Platzierungen), die lohnend sind.
Arbeitszeugnis gehört definitiv nicht dazu.