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FrauHolle hat geschrieben:@anja,
nein Du nicht, aber ein oder zwei Linkpartner von Dir (wissenschaft die wissen schafft ) und so schließt sich der Kreis....
Das ist doch Wurscht. Vertrag ist Vertrag und der muss erfüllt werden. Für den Primäranspruch ist es völlig egal, ob das ein Miet- oder Kaufvertrag ist.pip hat geschrieben:hmm.... geht er denn einen Kaufvertrag ein? Mietet man Links nicht? Wie ist da die Rechtslage? Finde ich ziemlich spannend das Thema.
kann mich irren, aber für Haustürgeschäfte und Internetgeschäfte gibt es Widerrufmöglichkeiten, bis auf einige Ausnahmen.Das ist doch Wurscht. Vertrag ist Vertrag und der muss erfüllt werden. Für den Primäranspruch ist es völlig egal, ob das ein Miet- oder Kaufvertrag ist.
marc75 hat geschrieben:kann mich irren, aber für Haustürgeschäfte und Internetgeschäfte gibt es Widerrufmöglichkeiten, bis auf einige Ausnahmen.Das ist doch Wurscht. Vertrag ist Vertrag und der muss erfüllt werden. Für den Primäranspruch ist es völlig egal, ob das ein Miet- oder Kaufvertrag ist.