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robbelsche
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Beitrag von robbelsche » 21.03.2006, 17:39

@Fridaynite
• Was heißt „dauernd“?
• Welchen Zusammenhang habe ich – Deiner Meinung nach – weggelassen und damit den Sinn Deiner Aussage entstellt?
• Was habe ich Deiner Meinung nach „falsch verstanden“?
• Falls du etwas richtig stellen wolltest: wie lautet der behauptete Sinn Deiner Aussage tatsächlich?

@econosys.com
Ja, ich will Dir erzählen, dass da deutsches Recht gilt!

@Hasenhuf
Hä?

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robbelsche
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Beitrag von robbelsche » 21.03.2006, 18:13

econosys.com hat geschrieben:@robbelsche:

Dann gehe ich jetzt alle ausländischen Webmaster aus meinem Katalog rausschmeißen, da weiß man ja gar nicht, in was für Rechtsverhältnisse man sich
verstrickt, wenn sich da jemand aus Usbekistan einträgt. Denn nach Deiner Meinung würde in diesem Falle ja usbekisches Recht gelten.
@econosys.com
BTW, Du hast eine marktbeherrschende Stellung in Usbekistan?

banana joe
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Beitrag von banana joe » 21.03.2006, 19:22

robbelsche hat geschrieben:
banana joe hat geschrieben:da kann sich G entspannt zurücklehnen, denn zunächst mal hat niemand Anspruch überhaupt bei Google gelistet zu sein !
@banana joe
Verbreite doch hier bitte nicht so einen offensichtlichen Unsinn! :evil:
was ist daran Unsinn, das ist Realität ;)

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robbelsche
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Beitrag von robbelsche » 21.03.2006, 19:28

:silly:

BHProject
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Beitrag von BHProject » 21.03.2006, 21:50

robbelsche hat geschrieben::silly:
Fällt Dir nichts besseres ein, als ein Kindergartenkind zu spielen? Bei Deinen Posts sehe ich so gut wie keine Substanz, außer daß Du Fragen stellst, die Du Dir selbst beantworten könntest, wenn Du lesen würdest.

BTT:
Hier ist die komplette Klageschrift ->> https://www.mercurynews.com/multimedia/ ... 031806.pdf

Cura
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Beitrag von Cura » 21.03.2006, 22:14

@BHProject _

Und wo ist nun das Substanzielle Deines Vortrags, wenn man mal von der Einstellung der Klageschrift absieht?

Ich habe in der Klageschrift einige mir wichtig erscheinende Punkte angelesen. Mir das im Ganzen reinzuziehen ist mir zu zeitaufwendig und auch zu anstrengend. Zu uninteressant ebenfalls.

Die Monopolstellung auf die sich z. B. bezogen wird ist ja in Deutschland noch deutlicher ausgebildet, wenn meine Informationen zu den Marktanteilen richtig sind.

Die Argumentation ist - so wie ich es sehe - auf deutsche Verhältnisse übertragbar. Oder habe ich in der Klageschrift irgendetwas Wichtiges überscrollt?

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 21.03.2006, 22:20

BTT:
Hier ist die komplette Klageschrift ->> https://www.mercurynews.com/multimedia/ ... 031806.pdf
Danke.

Solltest Du über den Schriftsatz von Google "stolpern", stell' den Link dann bitte auch rein. Das wird sicher aufschlussreich.

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