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Wenn Du eine schriftliche Zusicherung von VW etc. hast (die Du nicht erhalten wirst ), solltest Du auf der sicheren Seite sein.Koly007 hat geschrieben:und wenn man bei denen anfragt zb bei vw ob man so eine markendomain bestelleen darf.. und die sagen dann okay... - Kann man danach trotzdem noch eine Abmahnung erhalten?
Was sie eh nicht machen werden, abgesehen davon, dass das NULL Vorteile hätte!WilliWusel hat geschrieben:Wenn Du eine schriftliche Zusicherung von VW etc. hast (die Du nicht erhalten wirst ), solltest Du auf der sicheren Seite sein.Koly007 hat geschrieben:und wenn man bei denen anfragt zb bei vw ob man so eine markendomain bestelleen darf.. und die sagen dann okay... - Kann man danach trotzdem noch eine Abmahnung erhalten?
Wie gesagt schriftlich von VW bestätigt, wirst du keine Probleme bekommen - aber alleine die Idee VW, Audi und BMW in einen Domainnamen zu packen wirst du nicht realisieren können.Koly007 hat geschrieben:und wenn man bei denen anfragt zb bei vw ob man so eine markendomain bestelleen darf.. und die sagen dann okay... - Kann man danach trotzdem noch eine Abmahnung erhalten?
Woher nimmst du diese Weisheit? Nur weil es irgendwo geduldet wird, heisst das noch lange nicht, dass es auch immer glat geht.Hasenhuf hat geschrieben:Bei einer Domain wie w.w.w.Marke-Fanseite.de, auf der dann auch eine Fanseite zu der Marke ist, sollte es keine rechtliche Grundlage geben, wegen dem Namen abzumahnen.
Das Beispiel war vielleicht blöd, das soll nichts mit Duldung (weil Fanseite) zu tun haben. Gegenfrage, auch an stefan2k1, warum sollte es verboten bzw. begründet abmahnbar sein?miccom hat geschrieben:Woher nimmst du diese Weisheit? Nur weil es irgendwo geduldet wird, heisst das noch lange nicht, dass es auch immer glat geht.