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Dreistes Hijacking + Einbinden in fremden Frame...

Verfasst: 16.11.2006, 00:42
von Gurgelboot
Bin darauf bei der Auswertung meiner Logs gestoßen:
>KLICK<

Man sieht eine Seite (nicht meine), darüber eine dezente Navigationsleiste. Die URL wird verschleiert und über einen 302-er in einen fremden Frame eingebunden.

[edit: Dieser Link ist schon raus - offensichtlich liest der Betreiber hier mit]

Das ganze macht der mit Zig Sites >KLICK< mit 'n bisschen Adsense dazu....

Hab bei meiner Seite erstmal einen Javascript-Framebrecher eingebaut um wenigstens das Laden in den Frame für den User nicht mehr sichtbar zu machen.

Hab den Betreiber mal angemailt und aufgefordert das zu lassen, das Impressum deutet auf einen englische Firma hin, es gibt lediglich eine dt. Mailadresse...

Mal schauen, was draus wird...

Grüße :D

Verfasst:
von

Verfasst: 16.11.2006, 01:06
von tomsen
Admin C ist entscheidend und verantwortlich. Und das ist eine deutsche Person aus Neuss.

Verfasst: 16.11.2006, 02:06
von Kralle
Nur mal so - Frames sind (leider) bislang nichts Verbotenes im Web. Ein Framebuster sowie ein seitenweites base-target _top sollten allerdings Standard sein um solchen Mißbrauch zu verhindern.

Verfasst:
von
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Verfasst: 16.11.2006, 06:03
von Fox Mulder
Du hast ne Seite für Rechtsberatung und stelltst solche Fragen?

Ich würde den Sachverhalt mit einem Anwalt zusammenfassen und dem Betreiber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung senden.

Gruss

Verfasst: 16.11.2006, 09:48
von osteuropa
gelöscht

Verfasst: 16.11.2006, 10:10
von flewo
Grüss Gott

habe mir die Seite mal angeschaut
nix schlimmes, ist nur eine Info-Leiste

Gruss
Flewo :o

Verfasst: 16.11.2006, 10:32
von Kralle
Hmm, 2 neu angemeldete User mit sehr ähnlichen Beiträgen... Ein Schelm wer Böses dabei denkt...

Verfasst: 16.11.2006, 10:55
von osteuropa
gelöscht

Verfasst: 16.11.2006, 11:00
von Kralle
osteuropa hat geschrieben:Richtig.
Ich habe mir die gleiche Software vor 5 Jahren schreiben lassen.
www.speditionsbuch.com

Nie eine Beschwerde erhalten, alle sind zufrieden.
Jede Woche erhalte ich neue Anmeldungen.

Grüße
Osteuropa
Meinst du nicht daß du bei deiner Seite im Footer nicht vielleicht doch noch ein Keyword vergessen hast? Ich wäre vorsichtig hier solche URLs zu posten...

Verfasst: 16.11.2006, 11:52
von Gurgelboot
Fox Mulder hat geschrieben:Du hast ne Seite für Rechtsberatung und stelltst solche Fragen?

Ich würde den Sachverhalt mit einem Anwalt zusammenfassen und dem Betreiber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung senden.

Gruss
Wie ich geschrieben habe, ist das nicht meine Seite, sonder nur ein Beispiel... Bei meiner habe ich den Framebuster jetzt drin, da ist zumindest der Frameeffekt weg - für den User zumindest, der 302 bleibt natürlich für die bots.
Richtig.
Ich habe mir die gleiche Software vor 5 Jahren schreiben lassen.
www.speditionsbuch.com

Nie eine Beschwerde erhalten, alle sind zufrieden.
Jede Woche erhalte ich neue Anmeldungen.

Also wer mit sowas zufrieden ist, hat sie nicht alle... Ich möchte meinen Kontent doch bitte schön unter meiner URL sehen, und ich habe mich bei dem Saftladen garantiert nicht angemeldet.

Das mit dem Anwalt kommt ganz sicher, wenn die den Quatsch nicht umgehend lassen oder nicht auf meine mail reagieren.

Grüße :D

Verfasst: 16.11.2006, 12:03
von Gurgelboot
Scheinbar liest der Betreiber hier mit, der Link im Startposting ist schon raus...

Ein Schelm wer böses dabei denkt...

Jetzt warte ich, dass auf meine mail reagiert wird, ich hoffe da passiert was...


Grüße :wink:

Verfasst: 16.11.2006, 12:37
von Mnemosyne
Ohne mit Kanonen auf Spatzen schiessen zu wollen :

Fällt ein absichtlicher 302 Rediect - besonders wenn der Webmaster über die Gefahr informiert wurde - nicht unter §263a und handelt nach Kenntnisnahme des Problems nicht sogar vorsätzlich ?

Ebenso macht sich der Webmaster mit einem IFrame den Inhalt der Webseite zu eigen - liegt hier nicht eventuell schon ein Verstoss gegen das Uhrheberrecht vor ?

Nur mal so aus Neugier....
...bin selbst kein Fan vom schnellen Klagen.

So kann ich Einstiegspunkte unter folgenden Sätzen erkennen und wäre vielleicht hilfreich wenn jemand mehr darüber weiss :
Beeinflussung der Ergebnisse eines Datenverarbeitungsvorganges
Eine Beeinflussung liegt nach überwiegender Auffasung vor, wenn die Tathandlung (jede Einwirkung) für das Ergebnis der Datenverarbeitung mitursächlich ist (vgl. BGHSt 38, 120 [121])
durch unrichtige Gestaltung eines Programms, § 263a Abs. 1, 1. Alt. StGB
durch sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf, § 263a Abs. 1, 4. Alt. StGB

Verfasst: 16.11.2006, 13:04
von Kralle
Mnemosyne hat geschrieben:Fällt ein absichtlicher 302 Rediect - besonders wenn der Webmaster über die Gefahr informiert wurde - nicht unter §263a und handelt nach Kenntnisnahme des Problems nicht sogar vorsätzlich ?
Das Problem beim 302 liegt nicht bei den Webmastern, sondern bei Google. Und hier liegt dann wiederum keine "Beeinflussung" vor, sondern einfach und allein ein Software-Bug.

Verfasst: 16.11.2006, 13:10
von Mnemosyne
Das Problem beim 302 liegt nicht bei den Webmastern
Nicht ? Meines Erachtens liegt es an den Webmastern die diesen Bug ausnutzen. Einen Fehler anderer zum eigenen Vorteil zu nutzen und wissentlich anderen Schaden zufügen zu wollen passt durchaus auf die von mir zitierten Sätze.

Wenn der Filialleiter meiner Bank vergisst die Tür abzuschliessen kann ich nicht reinspazieren und ausräumen und dann sagen der Fehler lag beim Filialleiter.

Verfasst: 16.11.2006, 13:16
von Alpinist
Kralle hat geschrieben:
Mnemosyne hat geschrieben:Fällt ein absichtlicher 302 Rediect - besonders wenn der Webmaster über die Gefahr informiert wurde - nicht unter §263a und handelt nach Kenntnisnahme des Problems nicht sogar vorsätzlich ?
Das Problem beim 302 liegt nicht bei den Webmastern, sondern bei Google. Und hier liegt dann wiederum keine "Beeinflussung" vor, sondern einfach und allein ein Software-Bug.
Sehe ich nicht so wie Kralle. Ein 302 ist ein 'Moved Temporarily', d.h. man macht sich die Inhalte des anderen 'Temporarily' zu eigen. Wie man als Nutzer darauf reagiert (menschlicher User merkt normalerweise nichts, Google schon) ist dabei IMHO unerheblich.

Unabhängig von der Tatsache des Computerbetrugs ist es auf jeden Fall eine Urheberechtverletzung, da eine Veröffentlichung ohne Einverständis geschieht.

Grüße