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Gesetzestexte DC?

Verfasst: 22.08.2007, 23:10
von dsta
Hallo,

ich beabsichtige, auf einer meiner Webseiten Gesetztestexte zu veröffentlichen. Jetzt ist die große Frage, ob es sich dabei um Duplicate Content handelt oder nicht.

Es gibt mir Sicherheit schon andere Seiten, die diese Gesetztestexte auch veröffentlicht haben.

Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Gruß

Dave2266

Verfasst:
von

Verfasst: 23.08.2007, 00:56
von 1aaaa
gibt es in der tat: https://www.gesetze-im-internet.de

da musst du dir schon was einfallen lassen, um unique content draus zu verwursten...

Verfasst: 23.08.2007, 01:14
von heino
1aaaa hat geschrieben:da musst du dir schon was einfallen lassen, um unique content draus zu verwursten...
Evtl. wird ihm hier geholfen. :lol:

Verfasst:
von

Verfasst: 23.08.2007, 09:16
von harakiri
wenn Du Gesetzestexte veröffentlichen willst, dann müssen es aber die Originaltexte sein.

Stell Dir vor, ein Leser orientiert sich an deinen "seo technisch bearbeiteten" Gesetzen und verklagt jemanden...

Verfasst: 23.08.2007, 09:38
von chrizz
warum willst du Gesetze verlöffentlichen? Die findet man ja eigentlich an jeder Straßenecke...
wenn du inhaltlich Auszüge nutzen willst, weil du dazu Kommentare verfasst oder dergleichen, dann sollte es eigentlich kein Problem sein, weil dann die Seiteninhalte nicht 1:1 übernommen werden...

cheers

Verfasst: 23.08.2007, 09:42
von SchnaeppchenSUMA
ganz klarer Fall von DC :)

Ich würde aber meinen einfach ein noindex drüber und du hast das Problem nicht mehr :)

Verfasst: 23.08.2007, 10:02
von 1aaaa
heino hat geschrieben:
1aaaa hat geschrieben:da musst du dir schon was einfallen lassen, um unique content draus zu verwursten...
Evtl. wird ihm hier geholfen. :lol:
ein gesetzegenerator. wie geil ist das denn!
wenn das orwells schorsch noch mitbekommen hätte!

Verfasst: 27.08.2007, 18:49
von naughty
Vom Erzeugen von "Duplicate Content" mal abgesehen, unterliegen die Gesetzestexte dem Copyright.

Einzelne Paragraphen aus Gesetzen kann man natürlich zitieren. Wenn es aber darum geht eine komplette Datenbank mit Gesetzen aufzubauen, dann ist das nicht ohne Lizenz erlaubt.

Vgl.
https://www.gesetze-im-internet.de/hinweise.html
https://www.juris.de/jportal/portal/t/p ... s.Maximize

Verfasst: 27.08.2007, 22:01
von SchnaeppchenSUMA
nicht wirklich ...
§ 5 UrHG Amtliche Werke

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Verfasst: 28.08.2007, 08:24
von Margin
naughty hat geschrieben:Vom Erzeugen von "Duplicate Content" mal abgesehen, unterliegen die Gesetzestexte dem Copyright.
Na hallo, dann hab ich aber nun verdammt viele Jahre im Tiefschlaf verbracht.
Gesetze sind "Allgemeingut"!
Das was Du nicht darfst, ist z.B. "einem Verlag seinen Drucksatz klauen" oder einem Juristen seine Kommentare, aber das ist ein ganz anderes Kino.