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Hallo,Alex Peter hat geschrieben: Unsere Firma hat jedoch von der Stiftung Warentest das Recht erworben mit "Finanztest" zu werben. Dies habe ich in dem Ausnahmeantrag an g** auch geschrieben.
Du musst also den Markeninhaber bewegen auf seinem Firmenpapier die oben angegebenen Daten an Google zu übermitteln, sonst passiert da gaaaar nix.Doch für eine Verwendung der Marke "XY" in Anzeigen muss uns das direkte Einverständnis des Markeninhabers vorliegen. In diesem Zusammenhang benötigen wir folgende Unterlagen unterzeichnet auf Firmenpapier des
Markeninhabers:
1. Eine ausdrückliche Einverständniserklärung, die Sie zur Verwendung der Marke berechtigt.
2. Ihre Google-Login-E-Mail-Adresse oder Ihre Kundennummer bei Google AdWords.