Seite 1 von 1
Textdiebstahl und Duplicate Content
Verfasst: 20.10.2009, 14:37
von ff-webdesigner
Mir wurden vor einiger Zeit massiv Texte von meiner Homepage geklaut. Eine Seite mit ca. 1300 Worten wurde praktisch 1:1 auf der HP eines Konkurrenten veröffentlicht. Die Position meiner Site war Platz 1 für diese 3KW-Combo. Während die Kopie online war, sanken meine Positionen auf bis zu Platz 12 ab. 3 Wochen nachdem die Kopie wegen Abmahnung offline war stieg die Position meiner Site wieder auf 1. Zu keinem Zeitpunkt bis heute irgendwelche inhaltlichen Änderungen. Dort ist sie nunmehr seit knap 14 Monaten stabil.
Der Textdieb behauptet mir wäre kein Schaden entstanden, da seine Site nur 50 Besucher gehabt hätte, will folglich auch nichts zahlen.
Meine Fragen:
1. Kann meine Site aufgrund seiner Kopie abgerutscht sein?
2. Wie soll man da einen Schaden berechnen?
Freu mich vor allem auf Aussagen von SEOs, die wie ich wenigstens 8 Jahre dabei sind und ein kurzes Statement zu ihren Qualifikationen anhängen.
Gruss,
Verfasst:
von
Content Erstellung von
ABAKUS Internet Marketing
Ihre Vorteile:
- einzigartige Texte
- suchmaschinenoptimierte Inhalte
- eine sinnvolle Content-Strategie
- Beratung und Umsetzung
Jetzt anfragen:
0511 / 300325-0
Verfasst: 20.10.2009, 14:50
von net(t)worker
ich hab auch ne website deren Text des öffteren kopiert wurde, ich konnte dabei beim Ranking aber nix bemerken, auch nachdem die Kopien wegen Abmahnung wieder entfernt wurden.... gut, kann nu aber auch sein das meine Site so stark ist das es ihr nix ausmacht...
ich an deiner Stelle würde mal recherchieren ob es in dem angesprochenen zeitraum ggf. Algoänderungen gab, die dann zufällig teilweise wieder zurückgenommen wurden als deine Site wieder hochkam... alleine um dies als möglichen Grund auszuschliessen...
Hmm... Qualifikationen... hmm... das Schwimmabzeichen Seepferdchen hab ich...

Verfasst: 20.10.2009, 15:23
von waneck
zu. 1: Ganz klare Antwort: Ja. Meine eigene Erfahrung deckt sich mit deinen Angaben.
zu 2: Schwieriges Thema! Du brauchst für eine Klage einen Anwalt mit Erfahrung in diesem Bereich. Und Glück auf einen Richter zu treffen, der etwas von der Materie versteht.
Meine kleine Geschichte zum Thema: Ich konnte es kaum glauben, 70 komplette Unterseiten wurden aus einem meiner Projekte kopiert, ohne auch nur ein Wort zu ändern. Zunächst habe ich das Gespräch gesucht und dann meinen Anwalt beauftragt. Für die Klage vor dem LG Bochum (Urheberrecht) mussten alle 70 Seiten im Original und die Kopierten ausgedruckt und bezeichnet werden. Vor der Eröffnung des Verfahrens rief die Richterin meinen Anwalt an und meinte mündlich, dass sie wahrscheinlich die Klage abweisen würde!!! Daraus resultierte, dass ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt die Klage zurückgezogen habe.
Dann geklagt vor dem LG Hamburg wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dort habe ich Recht bekommen und der Gegener hat seine Seiten aus dem Netz genommen. Aber er hat dann die Finger gehoben, so dass ich auf eine Schadensersatzklage verzichtet habe. Ergebnis: Die vierstelligen Kosten habe ich getragen und kann nun einen Titel für die kommenden 30 Jahre mein Eigen nennen.
Aus dieser Erfahrung mein Rat: Das Risiko eines Gerichtsverfahren ist auch bei eindeutigen Beweisen nicht zu unterschätzen!
Gruß waneck
Verfasst:
von
SEO Consulting bei
ABAKUS Internet Marketing Erfahrung seit 2002
- persönliche Betreuung
- individuelle Beratung
- kompetente Umsetzung
Jetzt anfragen:
0511 / 300325-0.
Verfasst: 20.10.2009, 15:35
von waneck
matyliat hat geschrieben:Aber ehrlich gesagt, die vierstellige Summe hätte ich an Deiner Stelle lieber für einen Urlaub verpulvert und dann die paar 70 Seiten neu umgeschrieben.
Im Nachhinein mag man das schnell so kommentieren, doch von dieser Größenordnung war zunächst nicht auszugehen.
Gruß waneck
Verfasst: 20.10.2009, 17:19
von Kristian
Hallo
waneck hat geschrieben:
Meine kleine Geschichte zum Thema: Ich konnte es kaum glauben, 70 komplette Unterseiten wurden aus einem meiner Projekte kopiert, ohne auch nur ein Wort zu ändern. Zunächst habe ich das Gespräch gesucht und dann meinen Anwalt beauftragt. Für die Klage vor dem LG Bochum (Urheberrecht) mussten alle 70 Seiten im Original und die Kopierten ausgedruckt und bezeichnet werden. Vor der Eröffnung des Verfahrens rief die Richterin meinen Anwalt an und meinte mündlich, dass sie wahrscheinlich die Klage abweisen würde!!! Daraus resultierte, dass ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt die Klage zurückgezogen habe.
Das hast du zwei Fehler gemacht.
Erstmal, du bist auf den Spruch der Richterin reingefallen. Jeder Richter ist überlastet und heilfroh wenn er ein Verfahren "abwimmeln" kann. Hier hat es wohl geklappt.
Zweitens, jeder Richter bekommt bei einem Verfahren das er nicht überschauen kann kalte Füße. Was hätten die Ausdrucke besagt? Es gibt auf zwei Domains den gleichen Kontent. Klasse, aber wer hatte ihn zuerst? Da steht dann Aussage gegen Aussage und dabei bekommt der Richter halt die kalten Füße.
Wenn du dein geistiges Eigentum rechtzeitig gesichert hättest, hier mal ein Beispiel:
https://www.netsaver.de/view/120d57a822 ... af6229798c
wärest du auf der sicheren Seite gewesen.
Gruß
Kristian
Verfasst: 20.10.2009, 18:43
von Kristian
matyliat hat geschrieben:"Das ist toll, was Ihr da schreibt!"
Obgenannter Text ist ab jetzt mein geschützes Eigentum. Wer auch immer diesen Satz irgendwo veröffentlicht, ohne meine Zustimmung spricht, wird mit einer Abmahnung rechnen müssen.
Sorry für meine Polemisierung. Aber das muss nicht sein, oder muß wirklich alles krumm und klein geklagt und abgemahnt werden?
Nein, da du den Text hier postest gehört er Webby.
Wenn man durch Kontentklau Schaden erleidet hat man Anspruch auf Schadensersatz.
Wer das absolut nicht einsehen will oder kann lebt wohl vom Klauen?
(Sorry für meine Provokation)
Verfasst: 20.10.2009, 23:04
von waneck
Kristian hat geschrieben:Das hast du zwei Fehler gemacht.
Erstmal, du bist auf den Spruch der Richterin reingefallen. Jeder Richter ist überlastet und heilfroh wenn er ein Verfahren "abwimmeln" kann. Hier hat es wohl geklappt.
Zweitens, jeder Richter bekommt bei einem Verfahren das er nicht überschauen kann kalte Füße. Was hätten die Ausdrucke besagt? Es gibt auf zwei Domains den gleichen Kontent. Klasse, aber wer hatte ihn zuerst? Da steht dann Aussage gegen Aussage und dabei bekommt der Richter halt die kalten Füße.
Wenn du dein geistiges Eigentum rechtzeitig gesichert hättest, hier mal ein Beispiel:
https://www.netsaver.de/view/120d57a822 ... af6229798c
wärest du auf der sicheren Seite gewesen.
Tja Kristian,
zunächst liegt der Vorgang mehrere Jahre zurück. Dabei hatte mich ein renomierter Fachanwalt für Internetrecht vertreten. Und du kannst davon ausgehen, dass es eine gute Vorarbeit gegeben hat und wir die Entscheidung bezüglich einem Rückzug aus Bochum weder leichtfertig noch blauäugig getroffen haben.
Diese Geschichte sollte in wenigen Sätzen ein Beispiel darstellen, eine Diskussion dazu ohne genaue Kenntnis des Sachverhalt ist leidlich.
Gruß waneck
Verfasst: 21.10.2009, 08:31
von Kristian
matyliat hat geschrieben:
Nein, da denkst Du ziemlich falsch. Aber ich kann diese Klage-Mentalität und Besitz- Eigentums-Mentalität nicht verstehen. Wenn hier Journalisten arbeiten würden, die hier hochwertige journalistische Texte produzieren, dann wäre das ganz was anderes. Aber von irgendwelchen dahergeschriebenen Texte (ohne dem Threadersteller etwas unterstellen zu wollen) zu behaupten ,dass sei geistiges Eigentum, dann sind wir in unsere Gesellschaft echt weit gekommen. Man sollte wirklich darüber nachdenken.
Nun mal langsam.
Die Seite wurde gestohlen, das ist Fakt. Wenn die Seite keinen Wert hätte würde sie nicht gestohlen. Wenn der Dieb keinen Nutzen davon hätte würde er nicht stehlen.
Der Bestohlenen erleidet dadurch Schaden. Der Schaden ist höher als der Zugewinn des Diebes. Wie die Seite unter dem Gesichtspunkt "geistiges Eigentum" einzuordnen ist kann man vernachlässigen, da Diebstahl, Zugewinn des Diebes und Schaden des Bestohlenen ja Fakten und Zahlen bringen.
Verfasst: 25.10.2009, 02:42
von Scubi
Ich handhabe das so... Screenshots und Beweise bei solchen Dingen sammeln.
Darauf hinweisen, das der Diebstahl nicht ok ist. Kommt dann nichts, geht es zum Anwalt.
Gruß Scubi
Verfasst: 25.10.2009, 10:56
von bluescreen
Mir ist das gleiche vor 2 Jahren passiert. Vorher 3 Jahre lang Position 1, dann Nirwana.
An den Konkurrenten war nicht heranzukommen wg russischem Server.
Ich habe 3 Monate etliche Hunderter in AdWords stecken müssen, damit die Umsätze nicht einbrechen.
Bei Google habe ich parallel den reinclusion-Antrag gestellt. Nach 3 Monaten hatte ich wieder meine alte Position und der Russe ist weg.
Beim nächsten "Angriff", diesmal eines deutschen Konkurrenten, habe ich sofort mit einer einstweiligen Verfügung und Klage reagiert. Die Seiten sind verschwunden, 2.000 € Gerichts- und Anwaltskosten und der Konkurrent ist mittellos, die Firma läuft jetzt auf seine Frau.
Ich kann jedem in einem solchen Fall nur raten, den Wettbewerber sofort anzuschreiben und wenn die Kopien aus dem Netz verschwunden sind es dabei zu belassen. Sonst verdienen sich nur die Anwälte ein schönes Zubrot. Schadenersatz einzuklagen ist sehr schwierig, da Du Deinen Schaden beziffern mußt - und das wirst Du in der Regel nicht können.
Verfasst: 25.10.2009, 12:31
von Sensei
Habe mir den ganzen Thread hier mal durchgelesen und muss sagen dass ich ähnlich Erfahrungen gemacht habe.
1. Die meisten Leute sind total unwissend
2. Fehlt jegliches unrechtsbewusstsein
3. Ist an sie nicht heran zu kommen
4. Eine Klage verursacht nur kosten, die man selber tragen muss
5. Man muss damit zu frieden sein, dass die Seite wieder aus dem Netz verschwindet
Verfasst: 25.10.2009, 12:57
von bluescreen
thats right.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben sollte man aber unbedingt in regelmäßigen Abständen über
https://www.copyscape.com/ das Web nach Plagiaten absuchen.
Verfasst: 25.10.2009, 13:43
von breadcrumb
Ich würde in derartigen Fällen gar nicht mit einem Positionsverlust bei Google argumentieren -> viel zu abstrakt und schwierig
Eine Verletzung von Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht sollte als Munition für den Anwalt genügen -> Wenn jemand meine Texte kopiert und diese auf seiner (i.d.R. gewerblichen) Webseite veröffentlicht reicht das doch für einen Wettbewerbsverstoss dicke aus, selbst wenn die Texte die erforderliche Schöpfungshöhe für das Urheberrecht nicht erreichen sollten. Da muss die Originalseite nicht noch zusätzlich abschmieren.
Ähnlich wäre es z.B. wenn jemand Bilder oder Produktbeschreibungen aus einem Versandkatalog der Konkurrenz kopiert -> Auch hier handelt es sich nicht um schützenswerte Romane, ein Wettwerbesvertoss ist es aber vermutlich allemal.
Wie man hier einen Schaden berechnet, o.ä. müsste dann eigentlich der Anwalt sagen. Auch ohne Positionsverlust hast Du einen ja abstrakten Schaden durch die Wettbewerbsverzerrung.