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Aber auch hier gilt die Unschuldsvermutung. D.h. eigentlich muss die Gegenseite beweisen, dass manipuliert wurde.catcat hat geschrieben:Der Knackpunkt ist ja wohl eher:
Wie will google beweisen das nicht manipuliert wurde?
Das könnten sie nur, indem sie den Algo offenlegen^^
Dei meisten Seiten werden durch einen Algo eingestuft.Beschwerden mehrerer kleiner Internetseiten, die sich durch die Rangliste bei der Google-Suche benachteiligt fühlen.
Aber beweisen könnte man das als Kläger ja nur, wenn man den Algo kennen würde...tuennes hat geschrieben:
Aber auch hier gilt die Unschuldsvermutung. D.h. eigentlich muss die Gegenseite beweisen, dass manipuliert wurde.
[...]
äh, ja, soviel dazu. In erster Linie haben sie in den USA nicht ganz so viel zu fürchten, weil sie da bei weitem nicht so eine überwältigende Marktmacht wie in Deutschland haben. Klar, sie sind Marktführer, aber eben nicht mit >95%.catcat hat geschrieben:Und in den USA brauchen die sich auch nicht fürchten da was offenlegen zu müssen. Die machen ja zusammen mit CIA und NSA Gruppenkuscheln.