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Kann man Google verklagen???
Verfasst: 28.11.2004, 19:36
von ingo_altena
Hi Zusammen,
eine grundsätzliche Frage:
Kann man Google verklagen, weil man in den Serps weit unten landet, und somit Google eine interne Bewertung durchführt und dies nicht offen legt?
Beispielsweise musste doch Stiftung Warentest ein Test zurückziehen, da die Versicherungen meinten die Kriterien der Bewertung nicht offentsichtlich waren.
cu
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Verfasst: 28.11.2004, 19:40
von wulfo
Verfasst: 28.11.2004, 19:43
von ingo_altena
danke

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Verfasst: 28.11.2004, 20:31
von Turi
Kann man Google verklagen, weil man in den Serps weit unten landet, und somit Google eine interne Bewertung durchführt und dies nicht offen legt?
klar kann man. bringt bloß nix...

Verfasst: 28.11.2004, 22:44
von IT-Knecht
Was hilft denn das in diesem Zusammenhang?
Willkommen! Wenn Sie Googles Suchmaschine ("Googles Suchdienst") benutzen, stimmen Sie den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (den "Dienstleistungsbedingungen") zu und sind an sie gebunden.
Schon der erste Satz ist doch juristisch höchst fragwürdig.
Man stimmt AGBs nicht zu, wenn man etwas benutzt,
sondern wenn man ihnen halt zustimmt. Punkt.
(Im Zweifel müsste man das im Forum "Recht und Gesetz" mal durchkauen...)
Grüße,
Martin
Verfasst: 28.11.2004, 23:11
von anjaka
Ich würde mal einfach behaupten das niemand ein Recht darauf hat in Google geführt zu werden.
Sie tun es weil sie Geld damit verdienen, aber ansonsten ...
Es wäre ja noch schöner wenn jemand darauf bestehen könnte auf jeder ihm beliebigen Seite genannt, verlinkt, etc. zu werden.

Verfasst: 29.11.2004, 00:13
von drisol
Hi Ingo,
klar kannst du Google verklagen, nur wirst du mE -genauso wie bereits SearchKing- verlieren. Das Gericht entschied für Google, die Reihenfolge der Listung fällt unter freie Meinungsäußerung. (IANAL)
Siehe:
https://www.abakus-internet-marketing.d ... hp/item/55
Wenn du eine Linkliste erstellst mit ein paar interessanten Links zu einem Thema, dann wirst du entweder alphabetisch ordnen oder wohl eher den deiner Meinung nach besten zuerst, dann den Zweitbesten usw. Denkst du, dich verklagt dann jemand, nur weil er an der dritten Stelle steht?!
Verfasst: 29.11.2004, 00:17
von ingo_altena
Hi drisol,
weisst bedeutet der Begriff allgemeine Meinungsäußerung? Wie ist er definiert?
cu
Verfasst: 29.11.2004, 00:26
von drisol
*tztztz*
Ich habe "freie Meinungsäußerung" geschrieben... (in den USA "Freedom of speech")
https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Mei ... C3%9Ferung
Edit: ... und den hier noch:
https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_5.html
Verfasst: 29.11.2004, 00:28
von ingo_altena
Ja dann eben freie ....
wie ich aber schon schrieb, warum musste Stiftung Warentest einen Rüchzieher machen ???
cu

Verfasst: 29.11.2004, 00:34
von drisol
Das solltest du dir dann doch lieber von einem Anwalt erklären lassen...
Übrigens: der SearchKing-Fall wurde vor einem US-Gericht verhandelt.
Verfasst: 29.11.2004, 14:28
von Ranking-Check
ingo-altena hat aber schon einen Kern getroffen an dem was dran sein könnte.
In Deutschland liegt die Sache etwas anders als in den USA.
Ich würde die Aussicht auf Erfolg für denkbar gering halten, aber wenn du eine Seite hast die aufgrund seiner Popularität eigentlich ganz gut gelistet sein sollte, aber irgendwo auf 200 rangiert und deine Wettberwerber aber alle auf Platz 1, denke ich durchaus das eine Klage aussichtsreich sein könnte.
Allerdings kostet die viel viel Geld und viel viel Zeit:-)
Grüße
thorsten
Verfasst: 29.11.2004, 14:31
von Turi
Allerdings kostet die viel viel Geld und viel viel Zeit:-)
... und wenn man das in die eigene seite steckt, sind die erfolgsaussichten wesentlich größer.
Verfasst: 29.11.2004, 15:28
von Pretender
keine chance wenn es ums ranking geht! stell dir vor du hättest erfolg und wirst absofort auf platz 1 gestellt.
dann wird in zukunft das gericht die aufgabe der suma`s inne haben und entscheiden wer bei welchen suchbegriff auf welcher postion in den serps steht.
wer damit dann immer noch nicht zufrieden ist, kann das gericht verklagen

damit ein höheres gericht diese entscheidung übernehmen kann usw usw usw. muhahahaha
selbst wenn du das geld und die zeit hättest..... da kommt ein goolgemitarbeiter, der nennt dir 1001 gründe warum du auf der position und nicht auf einer anderen bist und das es morgen schonwieder ganz anders aussieht.
p.s. vieleicht könnte ich ja mal den "Nürburgring" verklagen, weil die ihre strecke nicht so bauen, das ich mit meinem audi-a6 den michael schuhmacher in seinem ferrari überholen kann.
oda?
Verfasst: 29.11.2004, 15:56
von Ranking-Check
@Pretender
Ich nehme mal an du beziehst dich auf mein Posting.
Wenn du es dir GENAU durchliesst, wirst du merken, dass ich eine bestimmte Konstellation beschrieben habe.
Natürlich kann man nicht jede Position einklagen. Aber das deutsche Wettbewerbsrecht schätzt einen doch vor gewisser Willkür.
Grüße
Thorsten