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Die Erlaubnis erteilst du im Prinzip indem du deinen Server von außen zugänglich machst. Das ganze ist ein wenig so als wenn ich mich nackt auf den Marktplatz stelle und dann nur einem erlauchten Kreis erlaube hinzusehen... Ich glaube es ist common sense, dass man Daten, die man nicht öffentlich machen will, explizit verstecken muss und wer einen Webserver betreibt und nicht weiß, dass das Internet von Bots gecrawlt wird, sollte lieber die Finger vom eigenen Webauftritt lassen und sich jemanden in's Boot holen, der sich damit auskennt. Man muss nämlich nicht alles selber wissen oder können...Cura hat geschrieben: Ich stelle ja nichts ins Internet, sondern auf meinen externen Server und damit erteile ich zunächst mal keinerlei Erlaubnis. Was, wenn meine Webseite nur einen erlauchten Kreis zugänglich sein soll, denen ich die Domain bekannt mache? Und es soll immer noch Leute geben, die nicht wissen wie Internet und die Bots funktionieren, wie man im Übrigen auch manchmal an Fragen selbst hier in diesem Forum erkennen kann.
Welches Internetrecht? Urheberrecht ist alt. Auch wie Willenserklärungen gebildet werden oder zu interpretieren sind, ist nicht neu.SEO-NERD hat geschrieben:Internetrecht ist halt noch zu jung als das solche Fragen beantworten werden könne, das Einzige was schon kräftig sind Abmahnungen.
Um "geheim halten" geht es nicht. Wer was öffentlich erreichbar ins Internet stellt, der gibt die Erlaubnis das zu Lesen (falls man die Erlaubnis überhaupt braucht), für mehr aber erst mal nicht.planta hat geschrieben:So sehe ich das auch.
Es stellt wohl kaum jemand etwas ins Netz der seine Inhalte geheim halten will.
Du haust hier zwei Sachen in einen Topf, Unwissen über Gesetze (welches nicht vor Strafe schützt) und Unwissen über irgendwelche Umstände (welches vor Strafe und anderem schützen kann aber nicht muß).Barthel hat geschrieben:Und genau an der Stelle muss man sich dann eigentlich über Google und Co informieren. Bloß weil viele einfach Sachen in's Netz stellen und sich freuen, heißt das noch lange nicht, dass es da keine Regeln gibt... Sehr viele Hobbywebmaster verstoßen z.B. gegen das Urheberrecht, weil sie sich irgendwelche Bildchen für ihre Webseite im Netz zusammensammeln. Denen hilft bei einer Klage die "hab ich nicht gewusst" Ausrede auch nicht...
Und Viren und Würmer zu verbreiten/nutzen ist legal bzw. sollte es deiner Meinung nach sein?Barthel hat geschrieben:Du verteidigst hingegen genau solche Leute, die einfach mal loslegen ohne sich zu informieren. Das sind dann die gleichen, die ... in's Netz gehen, dort alles anklicken, was sich anklicken lässt und sich dann über die vielen Viren und Trojaner wundern...
Wobei sich "fuer jeden frei zu benutzen" grundsätzlich erst mal aufs Lesen beschränkt und das, was die Schranken des Urheberrechts zulassen (zumindest, was urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte angeht).lois69 hat geschrieben:...keine sperre irgendwelcher art dann ist eine seite allgemein fuer jeden frei zu benutzen
So sagt es das Gesetz und so ist es doch auch, nur wissen das kaum welche und denen man es sagt, die wollen es oft nicht lesen, wahrhaben oder sich merken. Das Urheberrecht gilt auch im Internet und auch für Suchmaschinen. Ein HTML-Dokument nach HTML-Standard beinhaltet (meines Wissens/Verständnis nach) immer eine Willenserklärung. Ein Willenserklärung, ist auch dann eine, wenn der Erklärende sie gar nicht geben wollte oder gar nicht weiß, daß er sie gibt (in den Fällen kann sie angefechtet werden).KAW hat geschrieben:Im Internet fehlen klare Regeln und ein Anfang wäre, die Bestätigungsanforderung und nicht die stillschweigende Erlaubnis.
KAW hat geschrieben:warum muss ich wissen, wie irgendwelche Suchmaschinen Funktionieren.
Wie ich schon, ohne Widerwort von Dir, erklärt habe, regelt die robots.txt den Zugriff auf die Ressource, sprich das Lesen. Wie ich auch schon erklärt habe, kann man das Lesen nicht verbieten (jedenfalls nicht einseitig, per Vertrag kann man schon). Die robots.txt stellt also eine Bitte/Empfehlung dar. Das Fehlen dieser Bitte/Empfehlung hat keinen Einfluß auf das was mit ihr so wie so nicht zu regeln ist, z.B. das Indexieren oder die Übernahme von Inhalten darüber hinaus.e-fee hat geschrieben:Genau deshalb gibt es ja den robots.txt-Standard, auf den nicht nur Google hört, sondern alle braven Bots.
Nur wenn man sich mit dieser Vermutung irrt, dann muß man als Indexierender ggf. die Konsequenzen tragen.Barthel hat geschrieben:Wenn du eine Webseite veröffentlichst, dann willst du sie doch der Öffentlichkeit zugänglich machen. Deshalb ist es nicht verkehrt davon auszugehen, dass deine Seiten in den Index sollen.
Man muß die Indexierung nicht verbieten, es reicht, wenn man die Erlaubnis nicht erteilt, dazu muß man bei HTML-Dokumenten dafür sorgen, daß man sie nicht erteilt (mittels Metatags, nicht mittels robots.txt), bei allen anderen Inhalten muß man meines Wissens nach gar nichts tun.Barthel hat geschrieben:Sollen sie es nicht, kannst du es ja explizit verbieten, wie e-fee es beschrieben hat.
Die überwältigende Mehrheit stellt Inhalt in Form von HTML ins Internet, einem Standard deren "Erfinder" sich Gedanken darüber gemacht haben und deshalb die Willenserklärung eingebaut haben. Man muß sich nur entscheiden welche Willenserklärung man abgibt.Barthel hat geschrieben:Eine Regelung wie du sie da andenkst ist doch quatsch, wenn die überwältigende Mehrheit aller Seiten in den Index will...
Die haben nicht wegen der Indexierung geklagt, sondern wegen der Übernahme von Inhalten in die google-news. Oder hast Du da andere Informationen?Barthel hat geschrieben:Jup, die haben das Ding gewonnen sind aus dem Index geflogen und wollten dann wieder rein, weil ja alles nicht so gemeint war.
Warum sollte es so ein Gesetz auch geben und was sollte es regeln?Barthel hat geschrieben:Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es ein EU oder DE Gesetz gegen Suchmaschinen gibt, obwohl die ja nun etwas länger auf dem Markt sind.
Das ist kein ähnliches Beispiel. Aber Du hast Recht, die Ausrede hilft Dir dann nichts, aber die Tatsache, daß nicht Du es warst, der eine Straftat begangen hat hilft Dir.Barthel hat geschrieben:Ein ähnliches Beispiel wären zum Beispiel Router, die im Auslieferungszustand offen sind wie Scheunentore. Wenn der Nachbar über deine Internetverbindung die Server der CIA hackt, hilft dir die "ich hab die Anleitung nicht gelesen" Ausrede auch nicht viel. Manchmal muss man sich einfach informieren, bevor man etwas benutzt...