Quelle: https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=58550Sowas gibt es glaube ich nur bei uns in Deutschland...
Ich kann kaum fassen, was ich heute erleben musste... Und das ist wirklich kein Scherz!
Vorgeschichte: Vor einigen Wochen ist ein Mann bei einem Einbruch in meinem Haus von meinem Rottweiler (wie ich finde völlig zurecht) überrascht und angefallen worden. Dank des Eingreifens meines Hundes konnte der Einbrecher nichts stehlen und aufgrund der Verletzungen auch nicht flüchten, sodass er von der Polizei festgenommen werden konnte.
Und jetzt der Hammer: Heute habe ich einen Anruf von meinem Rechtsanwalt bekommen. Er teilte mir mit, dass ihm vom Rechtsanwalt des Einbrechers ein Schreiben vorliege, nach der Einbrecher MICH anzeigen will wegen fahrlässiger Körperverletzung und mich zudem auf Zahlung einer lebenslangen Rente verklagen will, da er aufgrund der Bissverletzungen meines Hundes angeblich ein Leben lang berufsunfähig sei. Und das Schlimme ist: Nach Aussage meines RA hat der Einbrecher sogar gute Chancen auf Erfolg! Da frage ich mich wirklich, wo wir hier leben und vor allen Dingen wer hier eigentlich der Verbrecher ist.
Meine Fragen:
1. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ersatz eines Schaden, der bei Ausübung einer Straftat entstanden ist?
2. Bin ich dazu verpflichtet, während meiner Abwesenheit die Voraussetzungen für ein "gefahrloses Einbrechen" zu schaffen?
3. Wie definiert sich die "Berufsunfähigkeit" bei Straftätern? Bedeutet Berufsunfähigkeit in diesem Fall, dass der Arme nicht mehr in der Lage ist, in fremde Häuser einzubrechen?
4. Ist es strafbar, sein Eigentum und seine Wohnung gegen Diebstahl und Zerstörung durch Dritte zu schützen?
Ich verstehe den ganzen Mist nicht. Offenbar werden im deutschen Recht die Interessen von Straftätern über die der Opfer gestellt. Das ist in meinen Augen eine Schande.
Natürlich verstehe ich, dass Opfer von Hundeattacken einen Anspruch auf Schadensersatz haben und leider gab es in der Vergangenheit viele grausame Vorfälle, aber in diesem Fall hat sich ein Verbrecher unberechtigterweise und gewaltsam zutritt in meine Wohnung verschafft, da hat er meiner Meinung nach wirklich keinerlei Ansprüche auf körperliche Unversertheit.
Traxx-X