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Sowas gibt es glaube ich nur bei uns in Deutschland...

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Abakus Forengast
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Beitrag von Abakus Forengast » 15.03.2006, 20:24

Sowas gibt es glaube ich nur bei uns in Deutschland...

Ich kann kaum fassen, was ich heute erleben musste... Und das ist wirklich kein Scherz!

Vorgeschichte: Vor einigen Wochen ist ein Mann bei einem Einbruch in meinem Haus von meinem Rottweiler (wie ich finde völlig zurecht) überrascht und angefallen worden. Dank des Eingreifens meines Hundes konnte der Einbrecher nichts stehlen und aufgrund der Verletzungen auch nicht flüchten, sodass er von der Polizei festgenommen werden konnte.

Und jetzt der Hammer: Heute habe ich einen Anruf von meinem Rechtsanwalt bekommen. Er teilte mir mit, dass ihm vom Rechtsanwalt des Einbrechers ein Schreiben vorliege, nach der Einbrecher MICH anzeigen will wegen fahrlässiger Körperverletzung und mich zudem auf Zahlung einer lebenslangen Rente verklagen will, da er aufgrund der Bissverletzungen meines Hundes angeblich ein Leben lang berufsunfähig sei. Und das Schlimme ist: Nach Aussage meines RA hat der Einbrecher sogar gute Chancen auf Erfolg! Da frage ich mich wirklich, wo wir hier leben und vor allen Dingen wer hier eigentlich der Verbrecher ist.
Meine Fragen:
1. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ersatz eines Schaden, der bei Ausübung einer Straftat entstanden ist?
2. Bin ich dazu verpflichtet, während meiner Abwesenheit die Voraussetzungen für ein "gefahrloses Einbrechen" zu schaffen?
3. Wie definiert sich die "Berufsunfähigkeit" bei Straftätern? Bedeutet Berufsunfähigkeit in diesem Fall, dass der Arme nicht mehr in der Lage ist, in fremde Häuser einzubrechen?
4. Ist es strafbar, sein Eigentum und seine Wohnung gegen Diebstahl und Zerstörung durch Dritte zu schützen?

Ich verstehe den ganzen Mist nicht. Offenbar werden im deutschen Recht die Interessen von Straftätern über die der Opfer gestellt. Das ist in meinen Augen eine Schande.

Natürlich verstehe ich, dass Opfer von Hundeattacken einen Anspruch auf Schadensersatz haben und leider gab es in der Vergangenheit viele grausame Vorfälle, aber in diesem Fall hat sich ein Verbrecher unberechtigterweise und gewaltsam zutritt in meine Wohnung verschafft, da hat er meiner Meinung nach wirklich keinerlei Ansprüche auf körperliche Unversertheit.
Quelle: https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=58550

Traxx-X

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Beitrag von oldInternetUser » 15.03.2006, 20:43

Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit: Wenn der Hund den Einbrecher gestellt hat, dann genügt es, wenn der Hund ihn in Schach hält. Läßt man es zu, daß der Hund den Einbrecher halb zerfleischt, so ist das unverhältnismäßig und mindestens unterlassene Hilfeleistung, eventuell mehr.

Sprich: Es kommt auf die Einzelheiten an, aus der Entfernung ist das nur Spekulation.

Und das dürfte auch nichts spezifisches für Deutschland sein, sondern überall gelten. Auch gegen Polizisten, die im Dienst einen Menschen töten, wird ermittelt.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 15.03.2006, 21:10

@ Traxx-X, je nach genauen Umständen, kann das berechtigt sein (erlaubt ist anzeigen so wie so) und ich finde auch gerechtfertigt sein (im Einzelfall).

Das Zitierte ist ja nicht mal eine einseitige Darstellung der Dinge, es enthält kaum verwertbare Informationen.
Traxx-X hat geschrieben:
... da hat er meiner Meinung nach wirklich keinerlei Ansprüche auf körperliche Unversertheit.
Quelle: https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=58550
Wenn ich es richtig weiß, ein Anspruch auf körperliche Unversehrtheit besteht immer, selbst bei Notweherhandlungen eines anderen. Nur heißt das nicht, daß man in Notwehr niemanden verletzen darf.

Da wir auch einen Hund haben ist mir da eine Diskussion in Erinnerung. Wie mir scheint hast Du aber nicht unbedingt ein tieferes Interesse daran, sollte ich mich täuschen, kann ich Dir was per PN schicken.

Hasso
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Beitrag von Hasso » 15.03.2006, 23:44

:o bin sprachlos, was läuft hier schief?

Forenmensch
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Beitrag von Forenmensch » 15.03.2006, 23:50

DU BIST DEUTSCHLAND!

Typisch Deutschland, so etwas von lächerlich...LOL

Erinnert mich an dem Typen der an meiner Tür seinen Spiegel abgefahren hat und danach meine Versicherungsdaten haben wollte, weil er dagegen gefahren ist, obwohl die Tür mindestens 1 Minute offen war... *lol*....

Forenmensch
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Beitrag von Forenmensch » 15.03.2006, 23:52

Hasso hat geschrieben::o bin sprachlos, was läuft hier schief?
In Deutschland hilft man an erster Stelle dem Verbrecher, der Geschädigte bleibt meistens auf der Strecke...naja sollte mir wohl auch mal einen teuren Ferrari bei einer Autovermietung leihen, den absichtlich zu Schrott fahren und dann die Autovermietung verklagen, weil ich mich verletzt habe... :rofl: :rofl:

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 16.03.2006, 23:06

Forenmensch hat geschrieben:In Deutschland hilft man an erster Stelle dem Verbrecher, der Geschädigte bleibt meistens auf der Strecke...
Wem gibst Du die Rolle des Geschädigten?
Forenmensch hat geschrieben:...naja sollte mir wohl auch mal einen teuren Ferrari bei einer Autovermietung leihen, den absichtlich zu Schrott fahren und dann die Autovermietung verklagen, weil ich mich verletzt habe...
Eine vollkommen sinnlose Gleichsetzung, wenn es eine sein sollte.

Wie währe es damit etwas differenzierten heranzugehen? Kein Interesse vermute ich mal.

shadowone
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Beitrag von shadowone » 20.03.2006, 09:19

hmm, das erinert mich an eine Geschichte die schon lenger her ist. ;)

Ein Einbrecher bricht bei jemandem ein, in Deutschland.
Der jenige ist aber zu Hause. ;)
Schnappt sich den Einbrecher, haut den ein wenig.
Und anschliessend sperrt ihn in der Gartenlaube an und rufft die Cops.

Was meint Ihr was in diesem Fall passiert ist ? :D

Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
Und der Einbrecher kamm ohne Straffe weg. :(

seobug
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Beitrag von seobug » 20.03.2006, 11:20

@shadowone
Wie du schon sagst: Geschichte. Muß man nicht glauben!
Lies die noch mal durch, was oldInternetUser gepostet hat.

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 20.03.2006, 12:36

es steht ja nicht da, ob der halter des hundes daneben stand. in dem fall muß er natürlich eingreifen. ist der hund im garten und der halter im haus, kann er ihn ja in wenigen sekunden böse zurichten. kommt der halter dann raus und der hund läßt vom einbrecher ab, ist doch alles i.o.

man muß sich z.b. auch überlegen, was man an der wohnungstür zur selbstverteidigung bereit stellt. ein kampfmesser oder schusswaffen (jeder art) machen sich hinterher nicht so gut. aber da ich sonst kein platz dafür habe, hängen meine schweren werkzeuge neben der eingangstür im schuhschrank.
hilft natürlich nicht gegen einbrecher, aber GEZ fahnder, zeugen jehovas, go yellow fritzen etc. verwehren sie den eintritt.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 20.03.2006, 21:25

Nullpointer hat geschrieben:ist der hund im garten und der halter im haus, kann er ihn ja in wenigen sekunden böse zurichten. kommt der halter dann raus und der hund läßt vom einbrecher ab, ist doch alles i.o.
Nö.

nerd
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Beitrag von nerd » 22.03.2006, 17:57

vorschlag meinerseits: dem typen ordentlich eins ins die fresse hauen, ihn anschliessend wegen verletzung deiner hand verklagen :D

sean
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Beitrag von sean » 22.03.2006, 18:32

Man muß halt irgendwie darlegen und glaubhaft machen das der Einbrecher den Hund angegriffen haben muß, und der Hund sich dann wehrte. Evtl. ist der Einbrecher gar gestürzt und auf den Hund gefallen, was dieser durchaus in seiner gewohnten Umgebung als Angriff auf seine Person - ähhhh - oder so - verstanden haben kann. Dem Hund ist in erster Linie anzuerkennen, dass der Täter noch lebt :-) Jegliche bösartige Unterstellung an den Hund ist damit hinfällig und unglaubwürdig.

Gruß

sean

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