Hallo, habe gerade in einem Online-Shop ein paar Artikel zum Preis von 0,- Euro gesehen. Im Text war der Zusatz "Preis auf Anfrage" enthalten. In der Bestell- und Auftragsbestätigung stand jedoch def. 0,- Euro.
Theoretisch müßten die mir die Ware nun für 0,- Euo zzgl. Versandkosten liefern, oder?
Weil es heißt im Getzestext: Die Ware muss für Endverbraucher brutto mit Mehrwertsteuerangabe und zzgl. evtl. Versandkosten ausgewiesen werden ...
Es gab soweit ich es noch in Erinnerung hab aber einen Schutz der Händler vor Vertippern (z.b. 100 statt 1000 EUR). Da allerding wissentlich 0 EUR eingegeben wurde, könnte es kritisch werden. Ich würde mich da eher der Meinung von chrizz anschliessen, denn IMHO ist mit Abschicken der Auftragsbestätigung der Preis von 0 EUR bestätigt worden und rechtsverbindlich (der Shopbetreibe hätte ja die Möglichkeit gehabt den richtigen Preis einzutragen).
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Aber welcher Shopsystementwickler ist so blöd seine Kunden möglichen Rechtsunsicherheiten auszusetzen? Eher würde ich erwarten, das ein kostenloser Patch bereitgestellt wird, dass pünktlich zum 01.01 0:00 Uhr die Mwst von 16 auf 19 umgeschalten wird...
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wenn das wirklich rechtssicher ist, dann will ich das shopsystem auch haben....da fallen mir tolle sachen ein, die man verkaufen könnte....und reich wird man nebenher auch....