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denke Ich auchswiat hat geschrieben:Kommt ja doch nichts dabei raus, denke ich.
Gruss
ob das wirklich so einfach ist? Die Erbringung der Werbeleistung hat doch auf Wunsch des "Werbekunden" sofort begonnen... und das Fernabsatzgesetz ist doch auf Verträge zwischen Firmen nicht wirklich anwendbar, oder?Tiefenrausch hat geschrieben:Als gelernter Kaufmann erlaube ich mir anzumerken, dass Juristen als erstes prüfen würden, ob ein rechtsgültiger Vertrag (~ Werbevertrag) zustande gekommen ist (Stichwort Fernabsatzverträge). Und dann hat sich das auch schon erledigt.
312b BGB Fernabsatzverträge
(1)Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden......
naja... ob hier wirklich arglist vorliegt... zu bedenken wäre hier ja auch, dass der "Werbekunde" hier versucht hatte sich die Werbeleistung zu erschleichen, indem er diese als kostenlosen privaten Kommentar aussehen lies... wenn er deutlich da stehen hat, dass werbliche Komentare soundsoviel kosten, dann dürfte dies ein Angebot für Werbeleistung sein, mit der Abgabe eines Werbekommentars und der Veröffentlichung dieses Kommentares könnte rechtlich ein Vertrag zustande gekommen sein...Tiefenrausch hat geschrieben: Wie Sie sicherlich wissen, ist die Schaltung von werblichen Kommentaren auf Sixtus.net ... mit einer Anzeigengebühr von 1.500 Euro (zzgl. Mwst.) je angefangenen Monat verbunden. ... Bitte beachten Sie, dass die Schaltung der werblichen Kommentare sich automatisch verlängert.
Das ist doch ein Eingeständnis, dass er weiß, die Werbenden haben einen Vertrag abgeschlossen, ohne es zu merken.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.
Zumal die Werbekommentare per anonymen Proxy eingestellt wurden, wie im oben zitierten Spiegelartikel zu lesen ist.net(t)worker hat geschrieben:ich denke aber, die Beweisführung wer diesen Kommentar in wessen Auftrag dort eingestellt hat, dürfte sich recht schwierig gestalten, wenn dieser nicht direkt über eine feste IP aus der Werbeagentur erfolgte...