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Diese Aussage interpretiere ich so, dass Du durch den Verkauf von Links die Absichten verfolgst Gewinn zu erzielen und dieser Tätigkeit auch immer wieder nachgehst... Daher liegt die Vermutung nah, dass Deine Tätigkeit bereits als gewerblich und somit anmeldepflichtig zu sehen ist. Dich konkret und individuell beraten solltest Du bei dem Steuerberater Deines Vertrauens bzw. beim Finanzamt.ich61 hat geschrieben:Ich verkaufe gelegntlich Links auf meinen sites.
Du meinst wohl als "Freiberuflich" durchgehen...? Das hängt wiederum von der Art der Tätigkeit ab. https://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflichtowmac hat geschrieben:Könnte ggf auch als Selbstständiger durchgehen