Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Bewerbungs-Foto auf der Homepage

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
kaisen
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 462
Registriert: 29.11.2005, 10:16

Beitrag von kaisen » 12.09.2007, 10:27

Einmal looki looki hier:
https://www.shortnews.de/start.cfm?id=682129

Grausame relatität.
Es wird immer schlimmer ...

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 14.09.2007, 11:51

Wieso wird? Das war schon immer so, seit es das Urheberrecht gibt.

BennyDuck
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 536
Registriert: 05.05.2007, 16:16
Wohnort: Gaimersheim

Beitrag von BennyDuck » 14.09.2007, 11:58

Aber warum, wenn ich einen Dienst bezahle, tretet der Fotograf automatisch seine rechte an mir über. Wo kommen wir den dahin, wenn ich nicht mal mehr meine Hochzeitfotos Online stellen darf, weil der Fotograf seine Rechte einklagt für die ich gezahlt habe. Dann machen wir halt ne Gegenklage.

Dienstleistung hat 500€ gekostet, die ich nicht verwenden darf. Dann mache ich vom Wiederrufsrecht gebrauch und gebe die Fotos zurück.

Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 14.09.2007, 12:13

Du bezahlst den Fotografen dafür, daß er euch schöne Fotos anfertigt. Wenn Du ein Verbreitungsrecht daran haben willst, mußt Du ihn fragen. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Was anderes wäre es nur, wenn Du ihn beauftragst Fotos für eine Webseite zu schießen. Wenn er dann zusagt, ist das Verbreitungsrecht für die Webseite schon mit drin (aber z.B. nicht für ein Buch).

fairsand
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1131
Registriert: 07.02.2005, 18:34
Wohnort: Niederhofen

Beitrag von fairsand » 14.09.2007, 18:40

@BennyDuck Das Urheberrecht ist etwas ganz besonderes in der BRD.
Ich hatte auch geglaubt im Recht zu sein und habe dann mit Pauken und Trompeten verloren...........

jestear
PostRank 5
PostRank 5
Beiträge: 261
Registriert: 10.04.2006, 14:07

Beitrag von jestear » 16.09.2007, 09:32

Das ist alles eine Frage der Gestaltung - bevor ich den Auftrag an den Foto-Künstler gebe muss sowas geklärt werden. Das kann der sich dann überlegen ob der das machen will oder nicht. Sonst macht das eben jemand anders.

mausilein
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 156
Registriert: 24.11.2005, 21:43
Wohnort: Dessau

Beitrag von mausilein » 08.10.2007, 21:43

kaisen hat geschrieben:Einmal looki looki hier:
https://www.shortnews.de/start.cfm?id=682129

Grausame relatität.
Es wird immer schlimmer ...
Es ist wirklich eine grausame Realität in Deutschland, hier am von kaisen genannten Beispiel aufgeführt. Insbesondere manche Gesetze, die von der Judikative umgesetzt werden müssen und von geldgierigen Advokaten, die scheinbar mit normaler Arbeit nicht auf die Füße kommen, schamlos zu Geld gemacht werden. Hier ein Exempel (Urheberrecht)

Beispiel:
Ich veröffentliche z.B. ein Passbild von mir im Internet.
Normaler Menschenverstand sagt, ich zeige mich hier auf dem Foto, das bin ich und zeige mein Bild und meine Identität der Öffentlichkeit im Internet.
Aber wehe, huhu, das Bild hat ja ein anderer gemacht.
Schon habe ich möglicherweise einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil jemand von mir ein Bild gemacht hat - Krank.

Gegenbeispiel:
Ich veröffentliche ein von mir aufgenommenes Bild von einer Festveranstaltung.
Normaler Menschenverstand sagt, ja, das Foto zeigt eine fröhliche Menschenmenge beim Tanz.
Aber wehe, huhu, da ist ja fast ein Gesicht zu erkennen von einem der Festteilnehmer.
Schon habe ich wieder einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil ich das Bild gemacht habe - Krank.

Und Heerscharen eifriger Advokaten haben nichts besseres zu tun, auch nur winzige und unbedeutende "Gesetzesverstöße" mit unverhältismäßig hohen Forderungen abstrafen zu wollen.

Hier scheint der Gesetzessprechung die Verhältnismäßigkeit der Mittel völlig aus dem Ruder gelaufen zu sein ...

In Zukunft darf ich vielleicht nur noch selbst auf ein Blatt Papier gemalte Strichmännchen ins Internet stellen - ach nein, selbst das nicht, der Hersteller der Digicam hat natürlich auch noch Urheberansprüche ...

... so, jetzt habe ich meinen Frust abgelassen :-)

Elradon
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 867
Registriert: 23.08.2006, 15:36

Beitrag von Elradon » 08.10.2007, 22:10

dein Gegenbeispiel hinkt. Ist es nicht so, dass die Gäste davon ausgehen können, dass Fotos gemacht werden; können sie nicht davon ausgehen, dass diese - in unserer heutigen Zeit - im Internet veröffentlicht werden... Also: noch mal Glück gehabt würd ich sagen.
Ich habe einen ähnlichen Beitrag auch vor kurzem gelesen. Fand ich auch unglaublich. Bei näherer Betrachtung aber ganz O.K.
Aber, wenn ich jetzt mir Fotos machen lassen, geh ich ab sofort immer hin und sage "Ich möchte ein Foto (in der Größe eines Passbildes) haben, was ich verwenden kann."
Ist ja dann kein Passbild, welches nur für den Pass erstellt wurde, sondern einfach ein Foto von mir, was ich eben verwenden kann.
Inwieweit das juristisch korrekt ist, kp, aber zumindest ein erster Schritt :robot:

mausilein
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 156
Registriert: 24.11.2005, 21:43
Wohnort: Dessau

Beitrag von mausilein » 08.10.2007, 22:31

Hallo lieber Elradon

Du hast mich sofort durchschaut mit dem Gegenbeispiel:
ich habe zwar geschrieben ... fast ein Gesicht zu erkennen ... ,
und habe darauf meine Argumentation aufgebaut, aber es sollte bewusst etwas überzogen rüberkommen.

ansonsten bin ich Deiner Meinung

lg mausilein :-)

seonewbie
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1939
Registriert: 21.10.2006, 20:50

Beitrag von seonewbie » 09.10.2007, 02:04

Ganz ehrlich denke ich das man einfach mal wieder die
Zulassungszahlen für Anwälte auf ein Maß von vor
1980 bringen sollte. Das Jurastudium ist doch quasi
der 1€ Job der Akademiker geworden ;-)

Gruß

Micha
Suche Linktausch zum Thema Mode. Bitte PM
Backlink-Generator | Artikelverzeichnis | PageRank | SEnuke X
Don't smoke, don't fight, don't light no cigarettes,
Or else you'll wind up in the can!
No jokes, no rights, sit tight, don't fool around,
You are a guest of Uncle Sam!
AC/DC "I'll be damned"

chrizz
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3044
Registriert: 05.07.2006, 10:37
Wohnort: Berlin

Beitrag von chrizz » 09.10.2007, 16:06

mausilein hat geschrieben: Beispiel:
Ich veröffentliche z.B. ein Passbild von mir im Internet.
Normaler Menschenverstand sagt, ich zeige mich hier auf dem Foto, das bin ich und zeige mein Bild und meine Identität der Öffentlichkeit im Internet.
Aber wehe, huhu, das Bild hat ja ein anderer gemacht.
Schon habe ich möglicherweise einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil jemand von mir ein Bild gemacht hat - Krank.
das ist nicht krank, das ist das deutsche UrhG. Wenn du ein Foto machst bist du automatisch Urheber dessen. Hast also Rechte und Pflichten. Es ist einfach so. Genauso wie's verboten ist, bei "rot" über die Ampel zu gehen. Da beschwert sich auch keiner drüber. Ich versteh die Aufregung einfach nicht.

mausilein hat geschrieben: Gegenbeispiel:
Ich veröffentliche ein von mir aufgenommenes Bild von einer Festveranstaltung.
Normaler Menschenverstand sagt, ja, das Foto zeigt eine fröhliche Menschenmenge beim Tanz.
Aber wehe, huhu, da ist ja fast ein Gesicht zu erkennen von einem der Festteilnehmer.
Schon habe ich wieder einen gewieften Winkeladvokaten am Hals.
Weil ich das Bild gemacht habe - Krank.
das Beipsiel hinkt nicht nur, sondern es ist falsch, denn sobald mehr als (ca.) 5 Personen auf einem Bild zu sehen sind, bedarf es keinem Einverständnis mehr der abgebildeten Personen.
s.a. §23 Abs1 3. KunstUrhG

also, die Aufregung ist imho absolut unangebracht... die Diskussion, ob ein Passbild denn nun den Urheberschutz genießen sollte ist wieder eine andere Diskussion. Fakt ist, dass er es tut und somit das Bild nicht ohne weiteres veröffentlicht werden darf.
cheers

Elradon
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 867
Registriert: 23.08.2006, 15:36

Beitrag von Elradon » 09.10.2007, 17:51

Naja, liegt wohl daran, dass die meisten die Wichtigkeit der "Roten Ampel" kennen.
Die Wichtigkeit, dass man sein eigenes Foto nicht auf die eigene Homepage packen darf, sehen glaube ich die Wenigsten.

seonewbie
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1939
Registriert: 21.10.2006, 20:50

Beitrag von seonewbie » 09.10.2007, 19:03

Nun ja da sieht man was in der BRD Demokratie wert ist.

- Kein normaler Bürger denkt das es so ist,
- Neiner kann es erklähren,
- Keiner findet es so richtig.

... nur weil eine absolute minderheit von Juristen das meint
darf ein freier Bürger sein eigenes Foto auf seiner eigenen
HP nicht verwenden.

Ihr wist wie die Staatsform oder eine Rechtssystem heißt wo
eine Minderheit einer Mehrheit die Meinung aufdiktiert und da
raus auch noch Kapital schlägt?


"Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht"
Zitat Heinrich Heine, Geb. 13. Dezember 1797; † 17. Februar 1856 in Paris
Suche Linktausch zum Thema Mode. Bitte PM
Backlink-Generator | Artikelverzeichnis | PageRank | SEnuke X
Don't smoke, don't fight, don't light no cigarettes,
Or else you'll wind up in the can!
No jokes, no rights, sit tight, don't fool around,
You are a guest of Uncle Sam!
AC/DC "I'll be damned"

chrizz
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3044
Registriert: 05.07.2006, 10:37
Wohnort: Berlin

Beitrag von chrizz » 09.10.2007, 20:18

das Ampelbeispiel war vielleicht nicht ganz das Beste, aber per Gesetz bist du zwar auf den Foto abgeblidet, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass das Foto per Urheberrecht dem Fotografen gehört.
- Kein normaler Bürger denkt das es so ist,
- Neiner kann es erklähren,
- Keiner findet es so richtig.
- das heißt aber nicht, dass es so ist. Nur weil alle bei rot laufen, heißt das nicht, dass es auch richtig ist.
- das lässt sich ganz einfach mit dem § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder mit Lichtbild gemäß § 72 UrhG erklären
- dann frag mal den Fotografen...;) klar kann man sich drüber streiten, was an nem Passfoto schöpferische Höhe ist (wie sie ja normalerweise bei Werken gefordert wird), aber per Definition sind Fotos grundsätzlich geschützt.

btw: ich glaube nicht das Heine das Zitat aufs Urheberrecht bezogen hat... :wink:

Pheidippides
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 690
Registriert: 29.08.2007, 07:58
Wohnort: Marathon

Beitrag von Pheidippides » 09.10.2007, 20:23

Chriss, das zeigt doch aber, dass hier wieder einmal ein Recht existiert, dass der Bürger gemeinhin als Unrecht empfindet.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag