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Steuer und Business

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Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 21.06.2004, 19:45

Wenn man in Deutschland wohnt und dort die Geschäfte betreibt so hat man das Geld auch dort zu versteuern - egal wo die Firma angemeldet ist.

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Beitrag von tron » 21.06.2004, 23:52

Steuern zahlt man in dem Land, in dem man mehr als die Hälfte des Jahres wohnt/lebt. :D

stuijts
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Beitrag von stuijts » 22.06.2004, 07:14

Webslave hat geschrieben:Muß ich dafür Wohnsitz in UK haben ?
Ja, bzw. du beauftragst eine Firma, die diesen Sitz für dich übernehmen.
Webslave hat geschrieben:Ltd = GmbH ?
In etwa. Das Haftungskapital ist nicht wie eine GmbH 25.000 Euro, sondern ab 1 Pfund. Bzw. man kann selbst festlegen, wie hoch das Haftungskapital sein soll.
Webslave hat geschrieben:Was für andere Vorteile sprechen für eine LTD ?
Unbürokratischer Gründung, so ungefähr wie heute "bestellt", morgen schon damit unterwegs, die Haftung (ich stand für die Wahl, eine GbR oder eine Ltd - dann lieber Ltd!!!), und man könnte auch aus England operieren. Man braucht ein Bankkonto usw dort, und da gibt es auch steuerlich einige Vorteile, kann ich aber nichts zu sagen, weil ich das nicht mache.

Grüsse,
Birthe
Zuletzt geändert von stuijts am 22.06.2004, 08:00, insgesamt 1-mal geändert.

Madden
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Beitrag von Madden » 22.06.2004, 07:52

Für alle Deutschansässigen:

EStG § 1 Abs.1 Satz 1

(1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.


Unbeschränkt steuerpflichtig heisst, das als Bemessungsgrundlage für die ESt das sogenannte "Welteinkommen" (in und ausländische Einkünfte( herangezogen wird.

So hat Seoxx also mit seier Aussage "solange es in USA bleibt" vollkommen recht. Handelt es sich bei der ausländigen Gesellschaft um eine juristische Person (z.B. eine Ltd.) und der Gewinn nicht ausgeschüttet wird haben die Anteilseigener keine erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und müssen dementsprechend auch nicht mehr Steuern zahlen.

--> Natürlich OHNE Gewähr! *g

bye
Mad

Webslave
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Beitrag von Webslave » 22.06.2004, 10:02

Wenn ich das richtig verstehe, wenn ich z.b. das Geld in DE erwirtschafte und es mir nach UK überweisen lasse, dann dort ein Halbes Jahr lebe - dann ist das Geld meins und ich Zahl nirgendswo Steuern ? Oder dann in UK Steuern aber nicht in DE ?

Anders gesagt, Wohnsitz in der UK, geschäft in Deutschland, zahl Steuern nur in den UK ?

Und nochmal ganz anders, wenn mann ganz wenig Steuern zahlen möchte sollte mann sich einfach das Land auswählen mit dem niedrigsten Steuersatz ? Wie war das mit Dubai...?

Madden
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Beitrag von Madden » 23.06.2004, 06:33

Nicht ganz.
Wenn du weder deinen Wohnsitz noch deinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE hast, denn bis du beschränkt einkommenssteuerpflichtig -> nur mit den inländischen (also deutschen) Steuern.

In etwas das gleiche gilt auch für die Körperschaftssteuer.
(Wenn also GmbH in DE du aber in Dubai dann muss die GmbH schon Ihre Einkünfte in DE versteuern)

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