Wahrscheinlich ist es auch in Österreich verboten und morgen wieder weg. Gottlob ist in Österreich - auch für Anwälte - die wirtschaftliche Situation nicht so schlecht, dass jeder sofort abmahnt.
Außerdem wird Herr Schuiz nicht klagen, weil er sich in einem kleinen Ort wie Gaming lächerlich macht.
Andererseits:
Rufschädigung ist, wenn du Unwahrheiten über jemanden verbreitest - wobei die Gretchenfrage ist, was "unwahr" ist.
Wenn jemand eine Rechnung monatelang nicht bezahlt, wirds da wohl nicht viel Grenzfrage geben.
Die Seite ist weg, gestern hatte er noch 7 Visits. Ein Jammer.