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Selbstverständlich hat das miteinander zu tun - und zwar in dem Fall - indem der "Auswanderer" nach dem auswandern NIRGENDWO ANDERS steuerpflichtig wird! Dann wird Dir das deutsche Finanzamt den Strick drehen, dass Dein eigentlicher "wirtschaftlicher" Lebensmittelpunkt immer noch in DE ist weil Du ja in DE Deine Betriebsstätte hast (Server)!Serverstandort und Steuerpflicht, haben nichts miteinander zu tun.
Das ist für einen Affilate vollkommen ungeeignet denn Du musst Büroräume anmieten und Mitarbeiter anstellen - nur solch eine Konstruktion würde eine "saubere Betriebstätte" darstellen! Wenn Du dort ein virtuelles Office mietest, hängt Dich das deutsche Finanzamt an Deinen Eiern auf - die sind ja auch nicht doof! Ein Blick in eine Suchmaschine - mit Eingabe der Adresse/Telefonnummer - und schon wissen die, dass es sich dabei auf keinen Fall um einen richtige Betriebststätte handelt sondern um einen (virtuellen) Massenanbieter - weiterhin verfügen die Finanzbehörden über umfangreiche Listen auf denen sämtliche Anbieter von virtuellen Offices, Briefkastenfirmen, Massen-Limitedgründer usw. aufgeführt werden! Jeder Wald-und-Wiesenbeamte braucht dort nur mal reinzuschauen und schon haben sie Dich! Und dann gnade Dir Gott - vor allem wenn sie Dich erst nach 5 - 6 Jahren kriegen! Dann biste erledigt und kannst Dir nen Strick nehmen!Firma2 ist in einem EU-Niedrigsteuerland und unterhält dort eine saubere Betriebstätte nach der Betriebstättenverordnung (wichtig, damit Auszahlungsfirmen und Finanzbehörden die Firma anerkennen) und versteuert im Ausland die Unternehmensgewinne mit z.B. 10% über eine Zypern Ltd z.B. über https://www.zypern-limited.com/
Wieso ist das Steuerbetrug? Wenn es diese juristische Lücke gibt, ist sie auch nicht strafbar, da sie nicht verboten ist.Das was Du da erwähnst, wäre Steuerbetrug! Wie willst Du diversen Ämtern klar machen wovon Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest? Ständige Überweisungen von Deiner Schwester? Selbst diese Zuweisungen müsstest Du dann versteuern!
Dann gehe ich mal darauf ein. Die 8.004 sind eigenes Einkommen, dass er haben kann (beachte auch zusätzliche Kindergeldfreigrenze). Aber ob Geld von den Eltern steuerfrei ist oder nicht, hängt davon ab, OB EIN UNTERHALTSANSPRUCH BESTEHT.Wuxxy hat geschrieben:Hi Eric,
als Student musst Du natürlich auch Deine Einnahmen versteuern - allerdings hast Du einen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro pro Jahr! Du kannst also pro Monat 667 Euro bekommen ohne Steuern zahlen zu müssen! Dauerhafte Schenkungen/Zuwendungen von Eltern sind steuerfrei auch nicht in jeder Höhe möglich (allerdings habe ich vom Thema "Zuwendugen von Familienmitgliedern" nicht viel Ahnung bzw. weiß nicht genau wie das steuerlich gehandhabt wird)!