siehe hier z.B.:
https://www.teledienstgesetz.de/
Zitat-----
...
...
"6. in Fällen, in denen sie
[die Diensteanbieter/Anm.d.Verf.] eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt."
Zitat Ende-----
Also wie mein Vorredner schon richtig sagte: es ist net die ESt-Nr., sonder die USt-ID-Nr.........(hatte ich ja auch oben eigentlich fragen wollen...)
