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Serverstandort, Steuerpflicht und Hauptwohnsitz

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Anonymous

Beitrag von Anonymous » 03.01.2010, 16:48

Das Finanzamt kennt keine "Freizügigkeit"!

Alles was mit Briefkastenfirmen im Ausland zu tun hat unterliegt steuerlich "Auslandssachverhalten mit erhöhter Mitwirkungspflicht"!

Versuch mal Affili.net, Zanox oder Google dazu anzuhalten Dir Deine Provisionen auf die fiktive "Offshore IBC" auf den BVI zu überweisen - die werden Dich auslachen und raus schmeißen!

Selbst der Schrauben-Milliardär Würth hat sich mit der Nutzung von Briefkastenfirmen kräftig in die Nesseln gesetzt und der Typ hat die besten Berater" ... davon kann der kleine Affiliate nur träumen!

Das deutsche Finanzamt will nämlich wissen, wer der wahre Berechtigte der ausgezahlten Provsionen ist - falls das nicht lückenlos aufgeklärt werden kann, kann es schnell passieren, dass die ausgezahlten Provisonen nicht als Abzug anerkannt werden sondern zusätzlich als "einbehaltener Geldwert" versteuert werden muss! Und zwar von dem der das Geld ausgezahlt hat

Daher werden die sich hüten Dir Dein Geld auf irgendwelche "Offshore-Konten" zu überweisen!

Desweiteren kannst Du ja mal versuchen für Deine Offshore-Briefkasten-Firma irgendwo ein Konto zu bekommen! Schon dabei wirst Du höchstwahrscheinlich scheitern!

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catcat
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Beitrag von catcat » 03.01.2010, 17:34

Banken, die solche abenteuerlichen Konstrukte zulassen sind unter anderem die SwedBank und NordLB.
(Nur mal so erwähnt)

reisereise
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Beitrag von reisereise » 04.01.2010, 12:20

Das Finanzamt nimmt recht schnell - gerade bei der Verlagerung in Länder ohne DBA - einen Mißbrauch des Gestaltungsfreiraumes an.........und auf Grund der Beweislastumkehr in diesen Fällen wird das dann nervig.......

@catcat
Danke, ist notiert!