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Kino.to -Urteil: Ansehen illegaler Streams ist strafbar
Verfasst: 28.12.2011, 20:47
von Provocateur
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Verfasst: 28.12.2011, 21:57
von Barthel
Wird sicher nichts ändern, die Idioten werden weiterhin auf ihre veralteten Vertriebsstrukturen setzen und der User wird sich das holen, was er will.
Verfasst: 28.12.2011, 22:07
von Bodo99
Wayne!?
Verfasst: 05.01.2012, 13:43
von Hasenhuf
In letzter Zeit ist irgendwie alles Stream, aber was ist mit Streams gemeint? Das ist die entscheidende Frage.
Nach dem was man meines Wissens nach jahrelang vorwiegend unter Strams verstanden hat (z.B. typisches Web-Radio, dann ist das eine Sendung), liegt die GVU und der Richter, wenn er so entschieden hat, eindeutig falsch. Warum? Man kann von Sendungen keine rechtswidrigen Kopien erstellen, das geht einfach nicht nach deutschem Recht.
Wenn es sich bei den Streams aber im Prinzip um stinknormale Downloads handelt (so scheint es hier zu sein, dann ist das öffentlich zugänglich machen), dann ist es verboten, vorausgesetzt, es ist eine erkennbar illegal hergestellte oder erkennbar illegal angebotene Vorlage. In dem Fall wäre es aber ziemlicher Unsinn so zu tun, als ob daran bisher irgendwas unklar war.
Verfasst: 05.01.2012, 13:48
von Veysel
zwischenzeitlich gespeichert, rofl! zwischenzeit ist auch eine sekunde oder was?
wie wollen die einen überhaupt erwischen? wo wlan so verbreitet ist