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Rechtsweg gegen Domaininhaber oder Person im Impressum?

Verfasst: 27.01.2012, 16:21
von Bond007
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage an euch.

Folgender Sachverhalt :

Es geht um eine Seite, die es mittlerweile nicht mehr gibt.
Nennen wir Sie mal (frei erfunden) example.com.

Auf dieser Seite hatte ich Guthaben auf dem Konto.

Von heute auf morgen wurde die Seite vom Netz genommen.

Hatte sicherheitsweise vorher noch einen Screenshot des Impressums und meines Guthabens gemacht, hier stand Person A im Impressum.

Laut Denic war jedoch Person B der Domaininhaber.

Nun gibt es die Seite nicht mehr und die Domain gehört laut Denic nun jemand ganz anderen Person C.

Nun habe ich mich an die Person A gewandt, die zuletzt im Impressum stand, diese Person behauptet nun, dass ihr die Seite nie gehört hat und sie unberechtigt und angeblich unwissend dort im Impressum stand.

Auf Rücksprache, an wen ich mich wenden sollte, sagte mir die Person, dass ich mich an B, dem damaligen Domaininhaber wenden sollte.

Nun habe ich leider keine Adresse von B und kann mich somit nicht an diese Person wenden.

Wie würdet ihr nun vorgehen, wenn ihr strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte einleiten wollen würdet?

An wenn kann/muss ich mich rechtlich gesehen zuerst wenden?
An Person A oder Person B?

Hoffe, jemand kann ein wenig Licht ins Dunkelne bringen.

Grüße

Verfasst:
von

Verfasst: 27.01.2012, 19:32
von Justus
Was willst du denn erreichen? Um eine Anzeige zu erstatten, musst du keine Namen oder Adressen kennen, sondern nur den deiner Meinung nach rechtswidrigen Vorfall schildern.
Da du vom ehemaligen Impressums-genannten keine weiteren Infos erhalten hast und den ehemaligen Domaininhaber nicht kennst, bleibt dir ja kaum etwas anderes übrig, oder?

Verfasst: 27.01.2012, 20:32
von punchi
Um wieviel Guthaben gehts denn da?

Verfasst: 27.01.2012, 21:02
von MatthiasHuehr
B kann bewusst falsche Angaben ins Impressum geschrieben und sich als A ausgegeben haben. Ich würde daher erst einmal herausfinden wer während dieser Zeit der wirkliche Inhaber der Domain gewesen ist. Haste den gefunden , hat dein Anwalt eine Adresse ...

Verfasst: 28.01.2012, 11:26
von multiple
Strafrechtlich kannst du ja gegen unbekannt Anzeige erstatten und nur angeben, was du weißt, also A oder was dir zu B noch einfällt. Zivilrechtlich wäre meiner Meinung nach A der Beklagte, weil es ziemlich wurscht ist, wer der Domaininhaber ist, was zählt, ist die rechtliche Verantwortung, die im Impressum stehen muss, sonst wäre das Impressum ja witzlos. Gab es denn keinerlei E-Mail-Kontakt vorher, keine Abrechnungen oder AGBs auf den Seiten, wo eine Adresse drin stand?

PS: Eigentlich müsste A schleunigst Strafanzeige stellen, weil ja anscheinend jemand seine Identität benutzt hat, um damit "finstere" Geschäfte abzuwickeln.

Verfasst: 02.03.2012, 21:32
von Web-Schneiderei
Marco, da kannst du einfach mal den Domaininhaber verklagen, anzeigen was auch immer. Ich denke mal, du arbeitest mit Mahnbescheiden oder Inkassodiensten, so kannst du dem Domaininhaber als Schuldner nennen.

Verfasst: 03.03.2012, 00:38
von Pompom
Was willst Du?
Geld wirst Du niemals sehen.
Möchtest Du Recht haben/bekommen, heißt das vollstreckbarer Titel.

Falls Du gaaanz viel Recht haben möchtest, sag Bescheid, Du darfst mir ganz viele vollstreckbare Titel ganz teuer abkaufen.

Verfasst: 03.03.2012, 09:49
von Seo.gy
Hallo,

es zählt der Domaininhaber - der kann im Impressum jede x-beliebige Person eintragen ...

Wenn dich an die Denic oder versuchs mal mit z.B. domaintools.com