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GEZ Schreiben

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dsc
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Beitrag von dsc » 01.03.2012, 13:33

Ja, ich zahle meine Gebühren bei der GEZ - für einige Sendungen lohnt sich das sogar, ABER:
Heute bekomme ich einen Brief mit meiner Anschrift, jedoch statt des Namens nur eine "de domain". Da ich "mehrere" Seiten betreibe frage ich mich ob ich nun für alle Seiten einen Brief bekomme??? Was lassen sich diese "freien Dr..." noch Alles einfallen??? :evil:

Gruß dsc

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Veysel
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Beitrag von Veysel » 01.03.2012, 13:42

Es gibt soviele wege nicht die Gebühren zu bezahlen. warum bezahlt man diese?

dass das eine Abzocke ist sieht man doch an deinem Brief!

Ohne Beweise können die garnix

chris21
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Beitrag von chris21 » 01.03.2012, 13:50

Meines Wissens kauft die GEZ immer wieder Datensätze auf, um mögliche "Zwangskunden" zu finden. Hier haben sie wohl einen äußerst ungenügenden Datensatz erworben und anscheinend fehlt es in ihren Systemen auch an guten Filtern.

Vll. haben sie solche Daten mit einem Impressumsbot erhoben?

Steht bei Dir irgendwo

example.de
Musterstr. 123
12345 Musterstadt

GF: xyz abc

?

dsc
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Beitrag von dsc » 01.03.2012, 14:40

Also im Impressum steht natürlich mein Name, aber so sieht`s im Schreiben aus:

de example
Musterstr. 123
12345 Musterstadt

Gruß dsc

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 01.03.2012, 15:57

Schmeiß den Unsinn weg und mach dir ein Bier auf. Es lohnt nicht über die GEZ auch nur einen Gedanken zu verschwenden.

dsc
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Beitrag von dsc » 01.03.2012, 16:08

Es wird immer lustiger, jetzt habe ich noch ein GEZ-Schreiben bekommen (andere domain) - da die Hausnummer falsch ist, wurde es im Nachbarhaus eingeworfen:

bei sp il
Musterstr. 124
12345 Musterstadt

In der Verbraucherberatung darf man zu diesem Thema nichts sagen. Also habe ich den BR angerufen, da hat man mir mitgeteilt, daß ich auf diese Schreiben zu antworten habe. Man wird jedoch die Herkunft der Adressen "prüfen".

Aber es kann natürlich nicht sein, daß da Jemand aus dem Internet abschreibt, noch dazu falsch???

D.h. ich muß nachweisen, daß deren Datenbank "Schrott" ist :-? .

Gruß dsc

top
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Beitrag von top » 01.03.2012, 16:59

Da wird irgend ein Rundfunkgebührenbeauftragter (also ein Subunterneher der GEiZ) auf die Idee gekommen sein die Datenbank "Internet" als Grundlage zu nutzen.

Scheinbar ist sein Bot dabei noch nicht sonderlich erfolgreich bei der Datenerfassung. :wink:

chris21
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Beitrag von chris21 » 01.03.2012, 17:14

da hat man mir mitgeteilt, daß ich auf diese Schreiben zu antworten habe
Aha. Willkommen in Preußen :) Du hast also für eine Rechtsperson zu antworten, die Du gar nicht bist? Hast Du ein Unternehmen auf den Domainnamen? Heißt Du "de example"? Nein ;-)

Wenn Du nett bist, packst Du ein Empfänger unbekannt auf die Briefe und ab gehts zurück.

Ich bin übrigens auch GEZ Zahler, freiwillig und gerne, da mein Medienkonsum fernsehtechnisch z.B. von Arte und 3Sat gedeckt wird und ich daher notgedrungen im Rahmen der gegenseitigen Solidarität auch für blöde Fußballübertragungen, Musikantenstadl und Vorabendserien mitbezahle (wenn auch grummelnd, da ich nicht verstehe, wie das mit dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen zusammenhängt), aber die Methoden der GEZ sind teilweise trotzdem abenteuerlich :crazyeyes:

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Beitrag von net(t)worker » 02.03.2012, 10:25

es gibt ja inzwischen auch ein Urteil des Budnesverwaltungsgerichts bezüglich der GEZ Gebühr bei Homeoffice eines Selbstständigen: https://www.unternehmer.de/recht-gesetz ... homeoffice

so sind die PCs eines Selbstständigen der von zuhause arbeitet, bereits durch die privat bezahlte GEZ Gebühr abgedeckt...

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Beitrag von top » 02.03.2012, 10:53

Kam das Schreiben denn von einem Rundfunkgebührenbeauftragten oder von der Landesrundfunkanstallt selbt?

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkg ... auftragter
...
Wer keine Auskunft gibt oder geben will, kann nur von der Landesrundfunkanstalt selbst, also nicht vom Gebührenbeauftragten, zur Auskunft verpflichtet werden (sogenanntes ("Verwaltungszwangsverfahren" mit dem Gegenstand, Auskunft zu erhalten). Der Gebührenbeauftragte hat diesbezüglich keinerlei Rechte und darf insbesondere keine Auskünfte erzwingen oder erpressen. Die Landesrundfunkanstalt darf ein Auskunftsverfahren auch nur dann durchführen, wenn ihr „anmeldungsrelevante Hinweise" vorliegen. ...

dsc
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Beitrag von dsc » 02.03.2012, 15:28

Kam das Schreiben denn von einem Rundfunkgebührenbeauftragten oder von der Landesrundfunkanstallt selbt?
Briefkopf der GEZ, "unterschrieben" mit Ihre Kundenbetreuer der GEZ - sieht reingedruckt aus.

Ganz nebenbei: als "Infopost" mit 0,25 € frankiert.

Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 02.03.2012, 17:29

Was macht ihr euch denn so heiß? Gestern ist ein Sack Reis im Mekong Delta umgefallen. Das hat viel mehr Bedeutung.

dsc
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Beitrag von dsc » 02.03.2012, 20:53

Was macht ihr euch denn so heiß? Gestern ist ein Sack Reis im Mekong Delta umgefallen. Das hat viel mehr Bedeutung.
Und heute hast Du mit dieser schon bekannten Weisheit Deinen "1197en", wertigen Beitrag zu Forum geleistet. Glückwunsch!

Gurß dsc

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Beitrag von swiat » 04.03.2012, 16:31

Aber es kann natürlich nicht sein, daß da Jemand aus dem Internet abschreibt, noch dazu falsch???
Holbirnen eben, ein normaler Mensch arbeitet nicht bei dieser Mafia.

:wink:
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