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Abdruckgenehmigung - was nehmen?
Verfasst: 02.03.2012, 12:33
von Steppke
Hallo,
ich habe heute eine Anfrage des Langescheidt-Verlages bekommen. Dieser möchte einen meiner Artikel (von einer Webseite) für eines ihrer Bücher verwenden.
Der Artikel besteht aus 370 Wörtern (eigentlich nichts besonderes).
Das Buch wird eine "Sprachführer" sein ... ("Berliner Platz 4", Deutsch als Fremdsprache) heißt das.
Erscheinung Herbst 2012
Auflage: 100000 Stück
vertrieb: weltweit
Ich habe geantwortet, dass ich die Abdruckgenehmigung nicht kostenlos erteile und nun fragen die was ich dafür haben will.
Könnte mir jemand von euch einen Rat geben was man da für einen Preis ansetzen könnte - ich habe nämlich keinen blassen Schimmer.
Danke und Gruß vom Steppke
Verfasst: 02.03.2012, 12:47
von Steppke
Hallo KAW,
danke für die Antwort aber das wären 10k Euro
Ich glaube nicht, dass die auch nur ansatzweise diesen Preis für einen Text der aus 370 Wörtern besteht, bezahlen würden (ich hätte allerdings nichts dagegen).
Verfasst: 02.03.2012, 12:50
von Steppke
Cash wäre mir lieber - eine Quellenangabe bringt mir nicht wirklich was.
Verfasst: 02.03.2012, 14:01
von net(t)worker
es gibt doch diverse Journalistenverbände die eine Empfehlung geben was man wofür nehmen sollte... quellenangabe wäre sehr wahrscheinlich eh zusätzlich drin, stichwort urheberrechtshinweis...
Verfasst: 02.03.2012, 14:18
von Melegrian
Bei mir wurde das über
https://www.vgwort.de/ geregelt. Der Verlag hatte nicht bei mir nachgefragt, sondern sich gleich an VG WORT gerichtet und ich erhielt von denen eine Mitteilung dann. Der Preis richtet sich nach verkauften Exemplaren und ist für eine halbe Seite sehr gering.
Verfasst: 02.03.2012, 14:23
von bbnetch
grins---370 woerter....
im grunde sollte dir die ehre als lohn schon ausreichen.
schenk es ihnen, quellangabe oder dein name, ist doch schoen, sei stolz drauf das du was gemacht hast, das es wert ist in einem sprachfuehrer erwaehnt zu werden.
vergraullst du sie mit einem zu hohen preis, dann hast garnix davon.
oder es giebt sicher x andere die auch was aehnliches geschrieben haben.
und wegen 370 woertern wird wahrscheinlich der wert des sprachfuehrers auch nicht steigen, da koennen sie bestimmt auch auf dein text verzichten.
Verfasst: 02.03.2012, 14:40
von net(t)worker
bbnetch hat geschrieben:grins---370 woerter....
im grunde sollte dir die ehre als lohn schon ausreichen.

du hast ja komische Ansichten.... Leistung, in diesem Fall die Texterstellung, sollte auch als zweitverwertung entsprechend vergütet werden...
Verfasst: 02.03.2012, 14:46
von Melegrian
Na ja, verschenken braucht man nichts, man kann sich ja hiernach richten:
Die angemessene Vergütung nach § 46 Abs. 4 UrhG beträgt
für je 1.000 Exemplare pro Manuskriptseite (ca. 30 x 60 Anschläge)
Buch
Gedrucktes Buch 4,05
https://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/Tar ... b_2011.pdf
Verfasst: 02.03.2012, 14:55
von net(t)worker
ist das ein Preis für Erst- oder Zweitverwertung?
Verfasst: 02.03.2012, 15:00
von Melegrian
Einen Text von meinen Seiten hatte ein Schulbuchverlag in einem Ratgeber für Pädagogen aufgenommen und ich erhielt daraufhin einen Anruf von VG Wort und sollte noch eine Bestätigung senden. Würde es deshalb als Zweitverwertung bezeichnen.
Verfasst: 02.03.2012, 17:11
von Steppke
Hallo,
danke für die zahlreichen Anmerkungen.
Die haben mir jetzt 150 Euro + UmSt geboten.
Annehmen oder mehr fordern? Was meint ihr?
Verfasst: 02.03.2012, 17:19
von ThatsLife
Nimm das Geld, lass deine Seite in dem Buch erwähnen und besteh auf einen Backlink.
Verfasst: 02.03.2012, 17:23
von Steppke
An einen Backlink habe ich auch schon gedacht aber ich glaube nicht, dass die darauf eingehen werden. Langenscheidt ist ja nun mal kein "Wald-und-Wiesen-Verlag" der eine "Partner und Freunde"-Linksektion hat ....

Verfasst: 02.03.2012, 18:22
von Melegrian
Steppke hat geschrieben:Annehmen oder mehr fordern? Was meint ihr?
Da kann Dir keiner raten, doch der Spatz in der Hand ist mehr wert als die Taube auf dem Dach. Was nutzt es, wenn Du mehr forderst und die einen Rückzieher machen? Wenn Du jetzt einen direkten Vergleich hättest, was die bisher anderen Autoren gezahlt haben, doch den hast Du ja nicht.