Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Eine Bestellung 2 Mahnungen

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Neues Thema Antworten
Can
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1035
Registriert: 30.10.2010, 12:47

Beitrag von Can » 04.03.2012, 17:24

Hey,

Zu Weihnachten hab ich ein Fotobuch und ein Poster bei fotobuchexpress bestellt. Irgendwie gings im Weihnachtsstress dann unter den Betrag auch zu überweisen - ich erhielt aber auch nie eine Mahnung oder erinnerung. Dann Ende Februar ein Anruf - das Fotobuch seie nicht bezahlt worden, kein reaktion auf die erste und 2. Mahnung, ich wunderte mich - klar Fehler lag bei mir, hab dann auch sofort überwiesen inkl. Mahnbetrag - jedoch nie eine Mahnung erhalten.

Nun kam letzte Woche endlich mal eine 2. Mahnung per Post. Aber nicht zu dem Fotobuch sondern zum Poster.
Dürfen die das denn in 2 Mahnungen Splitten wenn es eine Rechnung war ? So heimsen sie 2x den Mahnbetrag ein.

Gruß Can

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


klausg
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 644
Registriert: 06.08.2011, 07:43

Beitrag von klausg » 04.03.2012, 17:56

Ja dürfen Sie, da Du ja scheinbar nachd em Anruf nur das Fotobuch bezahlt hast oder?

Can
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1035
Registriert: 30.10.2010, 12:47

Beitrag von Can » 04.03.2012, 18:33

klausg hat geschrieben:Ja dürfen Sie, da Du ja scheinbar nachd em Anruf nur das Fotobuch bezahlt hast oder?
Ja da nahm ich an, ich hätte fälschlicherweise vllt nur das Fotobuch vergessen zu bezahlen und im Anruf ging es auch ausschließlich darum.


Finde es nur komisch das aus einer Bestellung und einer Rechnung plötzlich 2 x Mahnbetrag resultiert.

Pompom
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3751
Registriert: 10.09.2004, 16:38

Beitrag von Pompom » 04.03.2012, 19:11

Freu Dich, dass sie so großzügig sind, dir auch noch eine 2. Mahnung zu schicken, und nicht gleich einen RA oder Mahnbescheid auf den Hals zu hetzen. Weihnachten war ja nun auch nicht gerade vorgestern. Wenn Du deine Organisation nicht im Griff hast, ist das für die ein zusätzlicher Aufwand, den sie sich gerne bezahlen lassen können. Oder?

Can
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1035
Registriert: 30.10.2010, 12:47

Beitrag von Can » 04.03.2012, 19:27

Pompom hat geschrieben:Freu Dich, dass sie so großzügig sind, dir auch noch eine 2. Mahnung zu schicken, und nicht gleich einen RA oder Mahnbescheid auf den Hals zu hetzen. Weihnachten war ja nun auch nicht gerade vorgestern. Wenn Du deine Organisation nicht im Griff hast, ist das für die ein zusätzlicher Aufwand, den sie sich gerne bezahlen lassen können. Oder?
Das der Fehler in erster Linie bei mir liegt ist klar - doch ihre Organisation ist ja auch mangehalft. 2. Mahnung zb. wurde am 17.01 ausgedruckt - am 29 Februar versendet.
Davor nie was bekommen. Per Mail auch nicht. Eine kleine Erinnerungsmail und ich hätte sofort überwiesen, es geschah nicht mutwillig, ich habs vergessen. mit 1x Mahnbetrag kann ich Leben - aber das mit den 2en stößt mir doch irgendwie auf.

Betrag ist auch überwiesen, nur will ich wissen ob es rechtens ist diesen Mahnbetrag mehrmals einzufordern - angenommen ich hätte 20 Artikel bestellt wären das dann jeweils immer 7,50 Mahnbetrag obwohl alles auf einer Rechnung lief und das muss nicht sein.

Dr. No
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 533
Registriert: 28.09.2008, 00:21

Beitrag von Dr. No » 04.03.2012, 21:42

Can hat geschrieben: Betrag ist auch überwiesen, nur will ich wissen ob es rechtens ist diesen Mahnbetrag mehrmals einzufordern - angenommen ich hätte 20 Artikel bestellt wären das dann jeweils immer 7,50 Mahnbetrag obwohl alles auf einer Rechnung lief und das muss nicht sein.
Die Mahngebühr darf 2,50 EUR nicht übersteigen.
Alles andere lässt sich vor Gericht meineswissens nicht durchsetzen, außer der Angemahnte lässt sich das gefallen.
Genauso ist das mit dem Nachweis. Wenn die Mahnung nicht per Einschreiben gekommen ist, kann die Firma nicht nachweisen, dass Du in Verzug gesetzt wurdest.

Ich will Dir damit eigentlich nicht den Rücken stärken, weil man sein Zeug schon bezahlen solltest. Ich ärgere mich als Firma auch, dass ich mir gerade bei Kleinbeträgen noch so viel Arbeit machen muss und kaum Mahngebühren berechnen darf. Das hat zur Folge, dass man Zahlung auf Rechnung sich als Firma gut überlegen muss!

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag