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Ja da nahm ich an, ich hätte fälschlicherweise vllt nur das Fotobuch vergessen zu bezahlen und im Anruf ging es auch ausschließlich darum.klausg hat geschrieben:Ja dürfen Sie, da Du ja scheinbar nachd em Anruf nur das Fotobuch bezahlt hast oder?
Das der Fehler in erster Linie bei mir liegt ist klar - doch ihre Organisation ist ja auch mangehalft. 2. Mahnung zb. wurde am 17.01 ausgedruckt - am 29 Februar versendet.Pompom hat geschrieben:Freu Dich, dass sie so großzügig sind, dir auch noch eine 2. Mahnung zu schicken, und nicht gleich einen RA oder Mahnbescheid auf den Hals zu hetzen. Weihnachten war ja nun auch nicht gerade vorgestern. Wenn Du deine Organisation nicht im Griff hast, ist das für die ein zusätzlicher Aufwand, den sie sich gerne bezahlen lassen können. Oder?
Die Mahngebühr darf 2,50 EUR nicht übersteigen.Can hat geschrieben: Betrag ist auch überwiesen, nur will ich wissen ob es rechtens ist diesen Mahnbetrag mehrmals einzufordern - angenommen ich hätte 20 Artikel bestellt wären das dann jeweils immer 7,50 Mahnbetrag obwohl alles auf einer Rechnung lief und das muss nicht sein.