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Domainrecht, muss ich angst haben?
Verfasst: 05.04.2012, 15:31
von j3rk
Hi,
ich habe diverse Domains mit Namen wie "restaurantinCITYNAME.com" oder "AnwaltinCITYNAME.com". Verstoße ich da gegen irgendwelche domainrechte? :S
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Verfasst: 05.04.2012, 16:10
von Malte Landwehr
Keine Rechtsberatung: Solange du nicht den Eindruck erweckst, dass du der/das einzige oder offizielle Restaurant, Anwalt usw. in CITYNAME bist, solltest du nach meinem Wissensstand keine Probleme bekommen.
Verfasst: 05.04.2012, 16:12
von j3rk
Danke! Sprich restaurantsinCITY.com geht? Also Mehrzahl?
Verfasst: 05.04.2012, 16:39
von sailor_
Ach, es gibt mehr als einen Anwalt und ein Restaurant in einer Stadt. Das hätte ich jetzt nicht erwartet. Seit ihr Euch da sicher?
Ich hatte die Petition an den Bundestag eine Regulierungsbehörde für Anwälte und Restaurants einzurichten schon fertig. Kann ja nicht angegen, dass es nur 1 pro Stadt gibt.
Verfasst: 05.04.2012, 17:46
von CharlesBerlin
Ach, es gibt mehr als einen Anwalt und ein Restaurant in einer Stadt. Das hätte ich jetzt nicht erwartet. Seit ihr Euch da sicher?
Ich hatte die Petition an den Bundestag eine Regulierungsbehörde für Anwälte und Restaurants einzurichten schon fertig. Kann ja nicht angegen, dass es nur 1 pro Stadt gibt.
Verstehe die Ironie in deinem Post nicht...Malte spielt da auf ein ganz bestimmtes Urteil der vergangenen Jahre an, an dem man sich auch an diesem Fall orientieren könnte.
Verfasst: 05.04.2012, 18:13
von Vegas
Wo kein Kläger da kein Richter, soviel vorweg. In den meisten Fällen wird es schlicht niemanden interessieren, das deutsche Web ist voll mit solchen Domains. Kann aber auch schiefgehen und um Dir das Googeln zu ersparen:
https://www.jurpc.de/rechtspr/20030134.htm
Merke: Nicht mit fremdem Federn schmücken, nicht den Eindruck erwecken, daß man der beste oder einzige ist. Keine Rechtsberatung, aber wegen der sehr mauen Auswahl an einschlägigen Urteilen bleibt das Ganze wohl noch lange eine Wunderkiste

Verfasst: 05.04.2012, 18:35
von Malte Landwehr
j3rk hat geschrieben:Sprich restaurantsinCITY.com geht? Also Mehrzahl?
Meine erst Antwort bezog sich auf den Inhalt. Solange der Inhalt nicht sagt "ich bin das offizielle Restaurant in CITY", wird auch die Singular-Domain restaurantinCITY.com in Ordnung sein.
Verfasst: 05.04.2012, 22:48
von daniel5959
Hallo,
mal hier lesen
https://www.dr-bahr.com/news/notar-darf ... eiben.html
Die OLG-Richter erklärten, dass sie an der umstrittenen "tauschschule-dortmund.de"-Entscheidung aus dem Jahre 2003 nicht mehr festhalten würden.
daniel5959
