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Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom
Verfasst: 18.08.2003, 18:43
von viggen
Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß (Digital Subscriber Line) zu kündigen.
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Verfasst: 18.08.2003, 19:24
von Noki
Verfasst: 18.08.2003, 20:22
von viggen
aber ohne die schöne Erklärung von der Auswirkiung für Telefonca Kunden

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Verfasst: 18.08.2003, 20:31
von Noki
ok

hast gewonnen...
Verfasst: 18.08.2003, 20:48
von viggen
hehe, ok
was mich interessieren würde ist die praktische Auswirkung dieses Urteils, (bin Ösi, so klärts mich auf)
weil wir habe ja mit der Telekom auch einen quasi monopolisten (glaube noch schlimmer als bei euch)
Verfasst: 18.08.2003, 21:46
von Noki
da suchste dir am besten nen Juristen für...

Verfasst: 18.08.2003, 23:06
von Herbert
Auswirkung? praktisch? Hmm...meine unmaßgebliche privatmeinung dazu:
"Wenn du rechnerisch nachweisen kannst, daß du durch akzeptieren der (neuen) AGB´s in einen wirtschaftlichen nachteil verfällst, und dies dir net zuzumuten ist (laut richter;), dann sehe ich gewisse chancen auch für andere vergleichbare fälle...und die auswirkung wird dann eine kostensteigerung bei neuanschlüssen sein."(keine rechtsberatung

)