Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom
Verfasst: 18.08.2003, 18:43
Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß (Digital Subscriber Line) zu kündigen.
mehr bei der FAZ
mehr bei der FAZ

