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Die Straßebond hat geschrieben:Was hindert dich daran, vor dem Auto zu parken?
Gute Idee, Sachbeschädigung § 302 StGB (Wobei das alleine Lauft rauslassen erst dann zählt, wenn ein unzumutbarer Aufwand besteht um den Reifen wieder zu befüllen, da in der SB die Substanzverletzung beinhaltet sein muss. Gleiches mit Eigelb, wenns kein Schaden verursacht, ist es auch eher grober Unfug)Eric78 hat geschrieben:Luft aus den Rädern lassen? Mit Bauschaum den Auspuff befüllen? Eigelb auf den Lack auftragen? Stahlnägel vor dem Auto aus Versehen verlieren?
Sachbeschädigung, die Nutzung des Fahrzeuges zum Umparken wird wohl kein Dienstahl sein können, aber Schadensersatzspcuhspflichtig ist es ehUnbekannter hat geschrieben:Aufknacken, kurzschließen, umparken.
Ggf. Nötigung im Straßenverkehr, genauso wie Parkkrallen etc. Da wurden schon einige echt hart Verurteilt..TBT hat geschrieben:Kannst du nicht vor ihm parken?