Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Kleinunternehmung und Kindergeld?

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Neues Thema Antworten
DAN92
PostRank 1
PostRank 1
Beiträge: 1
Registriert: 02.12.2013, 21:20

Beitrag von DAN92 » 02.12.2013, 22:03

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zu der Kleiunternehmung und Kindergeld und noch 2 allgemeine Fragen zu der Kleinunternehmerregelung.

Kurz zu mir:
Schüler (Berufskolleg - Höhere Handelsschule)
19j
Wohnhaft bei meinen Eltern


Ich arbeite seit gestern bei einer Agentur in Hamburg im Linkbuilding auf Rechnung, das heißt, das ich ein Kleinunternehmen anmelden muss.

Verdienen werden ich monatlich ca. 600€ verdienen.
Im Jahr: 12*600 = 7.200 Umsatz


Da ich 600€ im Monat verdiene, muss ich mich bei meiner Krankenversicherung selbst versichern, das sind 130€ mtl.
Abgezogen werden noch Stromkosten, Büromaterial und Internet:
50€

Am Ende des Monats bleiben 400€.

Ich habe iwo gelesen, dass es seit 2013 egal ist, was ich verdiene mit einem Kleinunternehmen, da die noch keine Ausbildung habe und meine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen (Einkommensgrenze)
Stimmt das?

2. Frage:
Wenn ich nebenbei noch einen Nebenjob mache auf 450€ Basis, hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Gewinn/ Umsatz vom Kleinunternehmen oder irgendwelche Auswirkungen auf das Kindergeld?
Da ich dann über die 8.004€ Grenze kommen würde oder sind das einfach zwei verschiedene Sachen die komplett voneinander getrennt sind?


Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »


Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Bodo99
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3160
Registriert: 04.11.2009, 13:43

Beitrag von Bodo99 » 02.12.2013, 22:23

Die Agentur soll lieber aufpassen, dass sie nicht die Kriterien der Scheinselbstständigkeit für dich erfüllt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinsel ... A4ndigkeit

Kleinunternehmer bist du auch nur, wenn "wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat." Umsatz != Gewinn!

Barthel
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 1578
Registriert: 13.10.2010, 21:18

Beitrag von Barthel » 03.12.2013, 00:13

Eric78 hat geschrieben:Die Agentur soll lieber aufpassen, dass sie nicht die Kriterien der Scheinselbstständigkeit für dich erfüllt.
Da scheint es irgendein Schlupfloch zu geben. Ich will da nicht zu sehr ins Detail gehen, aber ich habe während des Studiums so angefangen wie er und der Kunde hat nicht mal gesagt, dass ich ein Gewerbe anmelden muss. Hauptsache in der Rechnung steht die Klausel mit dem Kleinunternehmer. Hat mich nicht gejuckt, ich hatte vorher schon ein Gewerbe und mehrere Kunden, aber dieser Kunde hatte letztes Jahr eine Betriebsprüfung, bei der es anscheinend keine Probleme gab.

Ich habe mir sofort gedacht, dass die doch eigentlich Scheinselbstständige suchen, aber anscheinend gibt es da ein Modell, das funktioniert.

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


Tippi
PostRank 6
PostRank 6
Beiträge: 438
Registriert: 06.06.2012, 20:32

Beitrag von Tippi » 03.12.2013, 00:29

Es kräht schon seit Jahren kein Hahn mer nach Scheinselbstständigkeit.

Und früher war es beim Kindergeld so, dass wenn du eine Einkommensgrenze überschritten hast, gar keins mehr gezahlt wurde.
Ich glaube jetzt ist das so geregelt, dass anteilig abgezogen wird. (Bin mir aber nicht sicher - musste halt selber mal eine SuMa deiner Wahl befragen)

seo-winkler
PostRank 2
PostRank 2
Beiträge: 52
Registriert: 22.11.2013, 12:56
Wohnort: Dresden

Beitrag von seo-winkler » 06.12.2013, 13:44

Kindergeld bekommst du zu 99% weiterhin. Entscheidend ist dein Stand bzgl. abgeschlossenem Studium oder Ausbildung. Falls du etwas abgeschlossen hast, fällt das Ganze weg. Vom Alter her hast du ja noch ein wenig Luft ;-)

Beauty
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 681
Registriert: 22.10.2011, 10:39

Beitrag von Beauty » 06.12.2013, 13:53

DAN92 hat geschrieben: Da ich 600€ im Monat verdiene, muss ich mich bei meiner Krankenversicherung selbst versichern, das sind 130€ mtl.
Ich dachte immer, es ist nicht an das Geld gekoppelt, sofern man sich in einer Ausbildung befindet, sondern daran, wieviel man Arbeitet - ich glaube das war ein Maximum von 22 Stunden in der Woche, bis es noch als einfacher "Nebenjob" gelten kann und nicht als Haupttätigkeit gezählt wird?

https://forum.foerderland.de/versicheru ... t4843.html

edit 2: gilt scheinbar nur für Studenten
Zuletzt geändert von Beauty am 06.12.2013, 13:59, insgesamt 3-mal geändert.

Beauty
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 681
Registriert: 22.10.2011, 10:39

Beitrag von Beauty » 06.12.2013, 13:54

Tippi hat geschrieben:Es kräht schon seit Jahren kein Hahn mer nach Scheinselbstständigkeit.

Und früher war es beim Kindergeld so, dass wenn du eine Einkommensgrenze überschritten hast, gar keins mehr gezahlt wurde.
Ich glaube jetzt ist das so geregelt, dass anteilig abgezogen wird. (Bin mir aber nicht sicher - musste halt selber mal eine SuMa deiner Wahl befragen)
Es existiert keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld.

Antworten