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Kleinunternehmung und Kindergeld?

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DAN92
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Beitrag von DAN92 » 02.12.2013, 22:03

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zu der Kleiunternehmung und Kindergeld und noch 2 allgemeine Fragen zu der Kleinunternehmerregelung.

Kurz zu mir:
Schüler (Berufskolleg - Höhere Handelsschule)
19j
Wohnhaft bei meinen Eltern


Ich arbeite seit gestern bei einer Agentur in Hamburg im Linkbuilding auf Rechnung, das heißt, das ich ein Kleinunternehmen anmelden muss.

Verdienen werden ich monatlich ca. 600€ verdienen.
Im Jahr: 12*600 = 7.200 Umsatz


Da ich 600€ im Monat verdiene, muss ich mich bei meiner Krankenversicherung selbst versichern, das sind 130€ mtl.
Abgezogen werden noch Stromkosten, Büromaterial und Internet:
50€

Am Ende des Monats bleiben 400€.

Ich habe iwo gelesen, dass es seit 2013 egal ist, was ich verdiene mit einem Kleinunternehmen, da die noch keine Ausbildung habe und meine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen (Einkommensgrenze)
Stimmt das?

2. Frage:
Wenn ich nebenbei noch einen Nebenjob mache auf 450€ Basis, hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Gewinn/ Umsatz vom Kleinunternehmen oder irgendwelche Auswirkungen auf das Kindergeld?
Da ich dann über die 8.004€ Grenze kommen würde oder sind das einfach zwei verschiedene Sachen die komplett voneinander getrennt sind?


Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

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Bodo99
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Beitrag von Bodo99 » 02.12.2013, 22:23

Die Agentur soll lieber aufpassen, dass sie nicht die Kriterien der Scheinselbstständigkeit für dich erfüllt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinsel ... A4ndigkeit

Kleinunternehmer bist du auch nur, wenn "wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat." Umsatz != Gewinn!

Barthel
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Registriert: 13.10.2010, 21:18

Beitrag von Barthel » 03.12.2013, 00:13

Eric78 hat geschrieben:Die Agentur soll lieber aufpassen, dass sie nicht die Kriterien der Scheinselbstständigkeit für dich erfüllt.
Da scheint es irgendein Schlupfloch zu geben. Ich will da nicht zu sehr ins Detail gehen, aber ich habe während des Studiums so angefangen wie er und der Kunde hat nicht mal gesagt, dass ich ein Gewerbe anmelden muss. Hauptsache in der Rechnung steht die Klausel mit dem Kleinunternehmer. Hat mich nicht gejuckt, ich hatte vorher schon ein Gewerbe und mehrere Kunden, aber dieser Kunde hatte letztes Jahr eine Betriebsprüfung, bei der es anscheinend keine Probleme gab.

Ich habe mir sofort gedacht, dass die doch eigentlich Scheinselbstständige suchen, aber anscheinend gibt es da ein Modell, das funktioniert.