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Acht Computerhersteller wegen Festplattengrößen verklagt

Verfasst: 19.09.2003, 13:49
von viggen
Los Angeles (Reuters) - Computerbesitzer in den USA haben acht der größten Computerhersteller der Welt wegen angeblich irreführender Größenangaben auf Festplatten verklagt.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, richtet sich die in Los Angeles eingereichte Klage gegen Apple, Dell, Gateway, Hewlett-Packard, IBM, Sharp, Sony und Toshiba. Die vier Kläger legen diesen Firmen zu Last, die Größen der Festplatten nach einem anderen Zahlensystem anzugeben als es von Computern intern verwendet wird. Damit werde dem Kunden vorgetäuscht, die Festplatte habe ein größeres Speichervermögen als es tatsächlich der Fall sei. Die Firmen konnten zunächst für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.

Laut Klageschrift geben die Hersteller in der Werbung die Festplattengröße im Dezimalsystem (Zahlen zur Basis zehn) an, während Computer intern eigentlich mit dem Binärsystem (Zahlen zur Basis zwei) arbeiten. Dadurch habe eine Festplatte, deren Größe mit 150 Gigabyte angegeben werde, eigentlich nur 140 Gigabyte Speicherplatz. Dies entspreche dem Platz für 2000 digitalisierte Lieder oder 20,000 Bilder. In der Klage wird unter anderem ein Ende dieser Werbepraktiken und Entschädigung verlangt.

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Verfasst: 19.09.2003, 15:07
von UweT
Im Irak sind wieder Unschuldige gestorben!

Vote for USA.

Verfasst: 19.09.2003, 15:39
von Ice Man
tbone78 hat geschrieben:Im Irak sind wieder Unschuldige gestorben!

Vote for USA.
Was war denn das für ein dämlicher Beitrag :o

Zum Thema, ich denke nicht das die Klage erfolg hat, die MB Daten wurden doch schon immer mit 1024 umgerechnet.

Darum gehts doch oder

Verfasst: 19.09.2003, 15:45
von viggen
Ich schätze mal ein aussergerichtlicher Vergleich und alle Festplattenhersteller einigen sich auf die binäre Grössenangabe.

Verfasst: 19.09.2003, 19:25
von NiSti
Naja, typisch USA ... Diese Werbepraktik ist doch seit Jahren bekannt. Eine Unterlassungsklage könnte ich durchaus noch nachvollziehen, obwohl es (und das wollte uns sicher tbone´s post verdeutlichen) weitaus wichtigere Dinge auf Erden zu klären gilt. Schadenersatzansprüche sollten in Form von Computerlehrgängen geltend gemacht werden für derart gelangweilte DAUs, die wegen solchen Nichtigkeiten überhaupt vor Gericht ziehen.

Verfasst: 23.09.2003, 08:00
von pi-de
Naja, die wenigsten gelangweilten DAUs besitzen die finanziellen Möglichkeiten Apple, Dell, Gateway, Hewlett-Packard, IBM, Sharp, Sony und Toshiba gleichzeitig zu verklagen.

Da werden ein paar das große Geld gewittert haben ;)

Verfasst: 23.09.2003, 08:09
von UweT
...wenigsten gelangweilten DAUs besitzen die finanziellen Möglichkeiten Apple, Dell, Gateway, Hewlett-Packard, IBM....
Das Recht der US besagt: Jeder US-Staatsbürger hat das Recht zu Klagen.
Die Klage kostet nichts als die Anwaltskosten und da es sich immer in solchen Fällen um Sammelklagen handelt...ist der Einzelne mit $20 bei einer Beteilung an der Klageschrift dabei.


Gruß
tbone.