Seite 1 von 4
Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 00:39
von Airport1
§ 964Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.
die vorhergehenden und nachfolgenden Paragraphen sind auch nich uebel...
Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 03:41
von Hasso
Gewaltig! Kann das bitte jemand in die deutsche Sprache übersetzen, das Thema scheint nicht mein Fachgebiet zu sein
Grüsse
Hasso
Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 03:46
von Bauchladen
hasso: Der eingezogene Schwarm erbt den PR des fremden Bienenkorbes!
Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 04:39
von chris21
case law (GB & USA) ist noch viel netter.
Re: Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 08:53
von rechtlegal
Hasso hat geschrieben:Gewaltig! Kann das bitte jemand in die deutsche Sprache übersetzen, das Thema scheint nicht mein Fachgebiet zu sein

Hast Du Bienen?

Re: Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 09:27
von Fridaynite
rechtlegal hat geschrieben:
Hast Du Bienen?

Hast Du keine Bienen?

Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 09:41
von Airport1
Gibt noch n Paragraphen wann ein Tier herrenlos wird, oder aber wer Mutter oder Vater ist

Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 10:31
von shapeshifter
Die allseits beliebten Bienenparagraphen sind leider vor einigen Jahren aus dem BGB gestrichen worden.
Aber schön ist auch § 1297 I BGB:
Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.
Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 10.01.2006, 10:52
von Airport1
schaut auch §1301 irgendwas mit rueckgabe der geschenke.. dachte die bienenparas seien noch drin, zumindest gestern mit wem telefoniert der die noch in nem aktuelleren bgb drin hatte?
Verfasst: 10.01.2006, 16:23
von Hasso
@Bauchladen
Danke für die Aufklärung, jetzt kann ich es auch verstehen.
@rechtlegal
@Fridaynite
ich war schon mal mit denen im Kontakt, aber diese Biester stechen manchmal so schmerzlich
Ich bin aber schon fleißig beim Lernen mit einem Selbstlernkurs
https://www.zum.de/Faecher/Bio/BW/bio/7 ... biene1.htm
Grüsse
Hasso
Verfasst: 11.01.2006, 06:21
von Cura
Gesetzgebung kann schon unterhaltsam sein.
>> Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen <<
Was ist hier wohl gemeint?
Das BGB ist voll mit derartigen Formulierungen.
Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 11.01.2006, 07:41
von mario
Wie das Europa erst noch regeln wird?! Da existieren für den Imker keine Landesgrenzen mehr.
zur Abrundung:
§ 961
Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
§ 962
Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 963
Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 11.01.2006, 08:46
von Bauchladen
Gibt es auch ein Gesetz gegen Schwarm-Hijaacking ?
Re: Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 11.01.2006, 10:33
von Garfield
shapeshifter hat geschrieben:Die allseits beliebten Bienenparagraphen sind leider vor einigen Jahren aus dem BGB gestrichen worden.
Nö, die gibts doch noch, wie Mario richtig zitiert. 961-964 BGB sind in der aktuellsten Fassung enthalten.
Lustig auch auszugsweise § 1314 BGB. Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn der Eheschließende nicht gewußt hat, daß es sich um eine Eheschließung handelt.
Da wacht man am nächsten Morgen auf und hört "moin mein Ehegatte" und fragt sich: Huch, wie kommt das denn ? Da weiß ich ja gar nix von

Was es alles im BGB gibt..
Verfasst: 11.01.2006, 15:16
von mario
@Garfield
loooollll, der Thread nimmt Fahrt auf