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Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

Verfasst: 14.01.2006, 23:39
von WebFan
Im Internet gefunden:

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres verpflichtet sich jeder deutsche Bundesbürger und alle Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, zum Ablegen der Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit.

Inhalte der Prüfung sind die wichtigsten Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere das Vertrags- und Schuldrecht, sowie Teile aus dem Strafgesetzbuch (StGB).

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden, jedoch höchstens einmal pro Monat.

Mit dem Bestehen der Prüfung erhält man den Titel "voll geschäftsfähig" verliehen, der auch im Personalausweis eingetragen wird.
Weiterhin ist jeder, der die Prüfung mit Erfolg abgelegt hat berechtigt, sich "voll geschäftsfähig" bezeichnen zu dürfen.

Um rechtswirksame Geschäfte außerhalb des Internets abschliessen zu können, genügt die Vorlage des Personalausweises mit dem Eintrag "voll geschäftsfähig" beim jeweiligen Vertragspartner.

Damit rechtswirksame Geschäfte im Internet abgeschlossen werden können, erhält jede voll geschäftsfähige Person einen mobilen Fingerabdruckscanner, der an einem PC mit Internetanschluss installiert werden kann.

Alle Internetseitenbetreiber, die Angebote für volljährige Personen anbieten, haben sich zusammengeschlossen und in einem Verhaltenskodex vereinbart, dass Sie alle Angebote für volljährige Personen nur mit einem biometrischen Schutz zugänglich machen werden.
Stand der Technik ist derzeit das Verfahren zur Erkennung des Fingerabdrucks.

Um dieses Verfahren nutzen zu können, es es erforderlich, dass von jeder volljährigen Person ein Fingerabdruck gespeichert wird.
Eine Verpflichtung, seinen Fingerabdruck beim Bundesamt für Volljährigkeit zu hinterlegen, besteht nicht.

Möchte jemand ein Angebot wahrnehmen, dass sich an volljährige Personen richtet, so muss diese Person seinen Finger auf einen Fingerabdruckscanner legen, der den Finger abscannt und das Ergebnis der Prüfung mit den Fingerabdrücken des Bundesamts für Volljährigkeit vergleicht.
Fällt das Ergebnis positiv aus, so kann der Vertrag rechtswirksam geschlossen werden.
Ist das Ergebnis negativ, so wird ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.

Alle Personen, die beim Einführen dieser Regel noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet und einen Vertrag geschlossen haben, den man erst ab 18 Jahren hätte schliessen dürfen, werden dazu verurteilt 20 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Weitere Informationen können beim Bundesamt für Volljährigkeit angefordert werden.

Verfasst:
von

Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

Verfasst: 14.01.2006, 23:57
von Hasso
:D
War da zufälligerweise der gescannte Fingerabdruck des Autors dieses Artikels auch dabei? :wink:

https://www.google.de/search?hl=de&ie=I ... uche&meta= :o

Grüsse
Hasso

Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

Verfasst: 15.01.2006, 10:41
von UweT
WebFan hat geschrieben: Im Internet gefunden:
....darf ich die von dir erstellten Texte in der gleichen Form (wie in diesem Beitrag) in meine Projekte einbinden?

gruß
tbone.

Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

Verfasst: 15.01.2006, 18:40
von WebFan
Hallo tbone,

gerne darfst du den Text in deine Projekte einbinden.

Auf die Idee bin ich gekommen, weil mir die ganze Diskussion, ob den nun die ganzen SMS-Abo Dienste legal sind oder nicht und die lahmarschige Reaktionen der Medien tierisch auf den Sack gehen.
Ich finde zwar die Diskussionen interessant, gehen mir aber auch auf den Sack ;-)

Kannst gerne dazuschreiben *gg*

Gruß

Norbert

P.S. Natürlich weiß ich, dass man so eine Idee nie realisieren kann...

Prüfung zur Erlangung der Volljährigkeit

Verfasst: 15.01.2006, 19:36
von WebFan
Was auch mit Hauptauslöser war:
Hallo Leute ich in noch minderjährig (16) und habe mich auf der Seite www.eusms.de angemeldet. Auf der Startseite
stand: 50 SMS Startguthaben bzw free sms. Jetzt habe ich mich angemeldet so 8 mal und es ist nie was dran gestanden das es was kostet. Ich habe lediglich die AGBs bzw Preisliste übersehen in der stand Grundgebühr 38,68 Euro. Als ich mich mit falschen Adressdaten und flaschem Namen und Gebutsdatum angemeldt habe habe ich jetzt gestern einen Anruf von einem Mitarbeiter von dieser Firma erhalten und er hat mir gesagt ich hätte bei ihnen jetzt Schulden gemacht in höhe von 279,18 Euro und soll dies bis Freitag, den 10.06.05 zahlen sonst bekäm ich eine Anzeige. Ich finde das voll unfair das sie nicht schon bei der ersten Anmeldung wenigstens per E-Mail oder SMS geschrieben haben das es was kostet. Ich bin am überlegen ob ich diesen Betrag zahlen soll oder nicht, aber es ist dennoch Betrug von denen finde ich. Ich habe halt gedacht es sei kostenlos und mich deswegen mit falschen Namen usw angemeldet, damit ich die 50 SMS immer wieder benutzen kann. Hätte ich aber gewusst das es was kostet hätte ich dies natürlich nicht gemacht. Habe außerdem noch festgestellt das diese Seite das mit absicht macht, weil 38 Euro viel zu viel sind. Auf einem Handy kostet ne SMS 19 cent und 50 SMS wären dann 9,50 Euro und das von denen ist fast das vierfache. Was ratet ihr mir jetzt zu tun. Soll ich das Geld zahlen oder mich anzeigen lassen oder gleich ne Gegenanzeige machen, weil die Seite ja auch nicht auf der ersten Seite hinschreibt das es was kostet, so wie es sein muss. Ich bitte euch um eine schnellstmögliche antwort in diesem Thread
Quelle: https://www.jugendnetz.de/direct/forum. ... 1014&st=0&