Marke "Lotto" muss weitgehend gelöscht werden
Verfasst: 20.01.2006, 10:32
19.01.2006
Karlsruhe (ddp.djn). Die im Deutschen Lottoblock zusammengeschlossenen 16 Lotteriegesellschaften dürfen die Bezeichnung "Lotto" nicht mehr exklusiv verwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass die seit 1997 für den Lottoblock eingetragene Marke "Lotto" weitgehend gelöscht werden muss.
Weiter gehts hier....
https://www.business-wissen.de/de/aktuell/akt25267.
Karlsruhe (ddp.djn). Die im Deutschen Lottoblock zusammengeschlossenen 16 Lotteriegesellschaften dürfen die Bezeichnung "Lotto" nicht mehr exklusiv verwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass die seit 1997 für den Lottoblock eingetragene Marke "Lotto" weitgehend gelöscht werden muss.
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